Frage an Gertraud Goderbauer von Marianne G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Goderbauer,
als Vorsitzende des Vereines "Gute Nachbarschaft in den Dörfern e.V." wende ich mich heute mit folgenden Fragen an Sie:
- Ist den Behörden bzw. Politikern bekannt, dass die Genehmigungen von Mastschweineställen und Biogasanlagen nach Richtlinien von 1986 keinesfalls die Beölkerung vor Gestank und Lärm schützen? Selbst dann nicht, wenn die theoretisch erforderlichen Abstände eingehalten werden?
- der Wert der Immobilien in der Nähe von neu gebauten Schweineställen dramatisch sinkt, manche total wertlos werden, weil unverkäuflich (Immobilien wurden auch zur Altersvorsorge gebaut)?
- Warum genehmigt man neue Ställe und Biogasanlagen nicht in wirklicher ausreichender Entfernung von bereits bestehenden Wohnanlagen?
- Warum müssen Abstände zum Wald grösser sein als die zur Wohnbebauung? Ist der Mensch tatsächlich weniger wert als ein Baum?
- Stimmt es, dass die Vorschriften zur Genehmigung nochmals gelockert werden sollen (d.h., noch mehr Tiere in noch größeren Ställen bei gleichen Auflagen ohne Abluft-Waschanlagen)?
- Warum findet die Vorschrift GIRL in Bayern keine Anwendung und in anderen Bundesländern doch?
- Haben nicht auch Menschen, die gerne am Dorf wohnen, das Recht, nicht durch Schweinegestank und Lärm belästigt zu werden?
- Wird durch den immensen Gülleanfall noch an die Belastung unseres Grundwassers gedacht?
Wir alle wissen, daß Mastschweineställe in Deutschland gebraucht werden. Jedoch muss die Genehmigung so erfolgen, dass die Wohnbevölkerung nicht in derartigem Maße belästigt wird.
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich auch im Namen von vielen "schweigenden und leidenden" Mitbürgern und Vereinsmitgliedern sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Ganslmayer