Frage an Gertraud Goderbauer von Stefan B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Goderbauer,
in Ihrer Antwort an Frau Dreier gehen Sie unter anderem auf die geplante Dienstrechtsreform der Staatsregierung ein. Auf den ersten Blick klingt die Regierungserklärung auch eindrucksvoll.
Das Fortkommen stärker ans "Leistungsprinzip" zu binden und eine "durchgehende Laufbahn" zu schaffen - wahrscheinlich wird jeder Beamte und Bürger diesen Forderungen sofort zustimmen.
Aber was steckt konkret hinter diesen Phrasen?
Besoldungsgruppen wird es wohl weiterhin geben. Zudem wird es sicherlich noch das Studium geben, dass bisher zum Aufstieg in die nächste Laufbahngruppe befähigte. Wegfallen scheinen nur die Bezeichnungen ("mittlerer", "gehobener", "höherer") - das dürfte aber reine Augenwischerei sei.
Wenn Sie schreiben: "der Einstieg in die neue Laufbahn richtet sich weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation des Einzelnen.", dann verstehe ich das so, dass sich bei den "Aufstiegskriterien" nicht viel ändern wird.
Bisher gibt es in vielen Bereichen Fünftel-Klauseln. Nur das erste Fünftel einer Laufbahnprüfung hat irgendwann einmal die Chance zum Aufstieg in die nächste Laufbahngruppe. In zwei Wochen Prüfungen entscheidet sich somit, ob in 10 oder 15 Jahren die dann erbrachte Leistung überhaupt entsprechend mit einem Weiterkommen belohnt wird.
Das hat aber den Effekt, dass 4/5tel aller Beamten von vorne herein gar nicht gefördert werden, weil es sich eben für Vorgesetzte nur lohnt in die Beamten zu investieren, die in der Laufbahnprüfung auch wirklich im 1.ten Fünftel abgeschnitten haben. Wie verträgt sich dies mit dem Leistungsgedanken des Regierungsprogramms? Warum gibt es keine Möglichkeit, dass eine verpatzte (oder "nur" im 2. 5.tel bestandene) Prüfung durch entsprechende Leistung wieder ausgeglichen werden kann?
Hier meine Frage an sie: setzen sie sich wirklich für durchlässige Laufbahnen ein und befürworten, dass die aktuelle Leistung und nicht Noten einer vergangenen Prüfung letztlich ausschlaggebend für das Fortkommen der Beamten sind?
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Dienstrechtsreform.
Zu Ihren konkreten Fragen darf ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei der Dienstrechtsreform nicht um Phrasen handelt. Es wird künftig das System der vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes durch eine Laufbahn ersetzt, die die Besoldungsgruppen von A 3 bis A 16 und die Ämter der Besoldungsordnung B umfasst.
Ebenso unstrittig, dass das Fortkommen der Beamten mehr als bisher nach dem Leistungsprinzip erfolgen soll.
Es ist vollkommen richtig, dass der Einstieg in diese neue Laufbahn sich weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation richtet. Hierbei wird sich nicht viel ändern. Ich kann aber nicht ganz nachvollziehen, warum Sie dies so verstehen, dass sich an den Aufstiegskriterien nichts ändert.
Grundlage für das Vorrücken in den Stufen der Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A wird der Leistungsteil der dienstlichen Beurteilung sein. In den Stufen rückt künftig nur vor, wer die Mindestanforderungen erfüllt. Beamtinnen und Beamte mit zurechenbar dauerhaft ungenügenden Leistungen können also so lange nicht in den Stufen vorrücken, bis sie die erforderlichen Mindestleistungen erbringen. Eine Überprüfungsbeurteilung gibt diesen Beamten nach einem Jahr die Chance, bei verbesserten Leistungen aufzurücken.
Mit freundlichen Grüßen
Gertraud Goderbauer