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Frage von Joachim P. •

Frage an Gert Weisskirchen von Joachim P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Professor Weisskirchen,
in der heutigen PHOENIX RUNDE mit Peter Scholl-Latour (Publizist), Khazan Gul (baut Schulen in Afghanistan), Gert Weisskirchen (SPD, außenpolitischer Sprecher) und Prof. Christian Hacke (Zeithistoriker) sind Sie als MdB mit Kontrollfunktion gegenüber dem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan mit keinem Wort auf die Hinweise von Herrn Khazan Gul eingegangen, der die asymmetrischen Einkommensverhältnisse zwischen Afghanen und Mitarbeitern von UNO- nahen NGOs, Regierungsstellen beim Aufbau in Afghanistan beklagt, soweit Afghanen überhaupt Arbeitsplätze erhalten, die nicht überteuert durch ausländische „Aufbaufirmen“ in den Staatshaushalten Afghanistans und der Truppen und Unternehmen entsendenden Nationen zu Buche schlagen?
Weiter beklagt Herr Khazan Gul die Willkür der ausländischen Truppen in Afghanistan, insbesondere weil es gar nicht um Afghanistan für diese ausländischen Militärs, darunter die Bundeswehr, gehe, sondern um ein Aufmarschgebiet für Große Kriege in der ganzen Region zu Lasten Afghanistans. Herr Khazan Gul mahnt indirekt ein fehlendes Besatzungsstatut an, dass der afghanischen Bevölkerung Klagewege gegen Willkür der ausländischen Miltärs im Lande weist.
Ist es da nicht rätselhaft, dass Sie Herrn Khazan Gul entgegen halten, die ausländischen Truppen seien keine Besatzer, alles liege in der Verantwortung der Zentralregieung Afghanistans in Kabul.
Wollen Sie sich nicht eimal für ein Recht schaffendes Besatzungstsatut in Afghanistan einsetzen?,oder habe ich Sie da mißverstanden?
tschüss
Joachim Petrick

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Petrick,

in einer Vielzahl von Ländern unterscheiden sich die Einkommen der internationalen Mitarbeiter von den Arbeitnehmern innerhalb der Länder, deren Regierungen vergleichbare Interventionen fordern.

Bei den ausländischen Truppen handelt es sich tatsächlich nicht um Besatzungstruppen – demnach würde auch ein Besatzungsstatut völlig der völkerrechtlichen Situation widersprechen.

Die Truppen der ISAF befinden sich auf ausdrücklichen Wunsch der legitimen afghanischen Regierung zum Zweck des Schutzes des Wiederaufbaus im Lande. Des Weiteren ist der Einsatz durch die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates legitimiert – beginnend mit Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001 (zu finden unter: http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N01/708/55/PDF/N0170855.pdf?OpenElement ).

Bei allem Respekt vor dem Argument von Herrn Gul: das Mandat des Deutschen Bundestages beabsichtigt alles andere als eine Unterstützung für "ein Aufmarschgebiet für Große Kriege in der ganzen Region zu Lasten Afghanistans". Das Mandat dient ausschließlich der afghanischen Regierung, damit die vom Volk gewählte Repräsentanz das Maß an Sicherheit erhält, das sie gegenwärtig selbst nicht produzieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Gert Weisskirchen