Frage an Gert Weisskirchen von Lukas S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Professor Weisskirchen,
am 28.2. gab es EINE FRAGE zum Thema Evolution im Schulunterr. Zu IHRER ANTWORT VOM 5.3.09 nehme ich Stellung:
Es ist schade, daß Sie mit keinem Wort auf die in meiner Frage erwähnte Bibelst. Römer 1, 23 + 25 eingehen. Paulus weissagt hier durch den Heiligen Geist (2. Petrus 1, 21) treffsicher, welche falschen Lehren (in der Zeit vor dem 2. Kommen Jesu Christi in Herrlichkeit) erfunden werden (2. Timotheus 4, 3 bis 4).
Selbst wenn Darwin einen Schöpfer nicht ausschließt, so verführt er Menschen dazu zu der Position des absol. Gottesleugners zu gelangen. Denn wenn Darwin einzelne Wahrheiten aus der hl. Schrift in Zweifel zieht, dann könnte er auch andere, dem ewigen Heil des Menschen dienende Aussagen aus der Schrift in Zweifel ziehen, sodaß am Ende das gesamte Wort Gottes als Unwahrheit dastehen würde (1. Korinther 5, 6).
Wenn der Mensch die Wahrheit hören will, dann muß er auf Jesus Christus hören (Johannes 14, 6; Kap. 18, 37). Gleichzeitig auf Jesus und auf Darwin zu hören, ist völlig ausgeschlossen. Niemand kann zwei Herren dienen. (Matthäus 6, 24). Für einen allmächtigen Gott ist es überhaupt kein Problem, die Erde in 6 Tagen zu erschaffen u. jedes Geschöpf individuell getrennt nach seiner Art.
Was das Zitat des Papstes angeht: Gott sei Dank gab es eine Reformation.
Die Reformatoren haben in christl. Weise erkannt, daß die Lehre von der Unfehlbarkeit der päpstl. Meinung eine Anmaßung ist. Es ist unfaßbar, daß das Oberhaupt einer Kirche, die sich christl. nennt, den Wortsinn der Bibel als Beschreibung des Zustandes der Welt als Irrtum bezeichnet.
Eine Harmonisierung von christlicher Wahrheit u. Wissenschaft ist möglich. Allerdings dürfen die biblischen Schriften in ihrem Wortsinn nicht mißachtet werden. Die Darwinsche Evolutionsl. tut dies. BITTE NEHMEN SIE STELLUNG zu meiner Reaktion u. erläutern Sie warum man in d. Politik die christliche Wahrheit nicht in ihrer reinen Form gelten lassen will?
MfG
L. Schaufler
Sehr geehrter Herr Schaufler,
die Bundesrepublik Deutschland ist keine Theokratie - und das ist auch gut so!
Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert in den ersten beiden Absätzen allen Bürgern dieses Landes das Grundrecht der Religionsfreiheit:
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Aus diesem Grundrecht leitet sich die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität ab. Dies beantwortet Ihre Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Gert Weisskirchen