Frage an Gert Weisskirchen von Armin B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Prof. Weisskirchen,
dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines
Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor.
Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre festgelegt werden soll.
Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr die Altersgrenze von 60 Jahren erhalten bleibt?
Mit freundlichen Grüßen
Armin Barther
Sehr geehrter Herr Barther,
vielen Dank für Ihre Frage zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich in der Sitzungswoche Mitte November im Bundestag behandelt und verabschiedet werden. Der derzeitige Entwurf enthält Vorschläge zur Anhebung der Altersgrenze von Beamten der Bundeswehrfeuerwehr und von Soldaten. Diese sind innerhalb der Koalitionsfraktionen noch umstritten und weiterhin in der Diskussion. Die Fachpolitiker der Koalition haben diese Vorschläge als Kompromiss harter Verhandlungen formuliert. Ich selbst habe mich aber noch nicht eingehend mit dem Gesetzentwurf befassen können und will die Diskussion innerhalb unserer Fraktion abwarten und mir dann eine Meinung bilden und entsprechend abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gert Weisskirchen