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Gert Weisskirchen
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Frage von Sakis K. •

Frage an Gert Weisskirchen von Sakis K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Prof. Gert Weisskirchen,

Nach dem sogenannten "Vorfall der Bundewehr in Afghanistan" bei dem leider Zivilisten ums Leben kamen, brachten sie in der Presse eine mögliche überprüfung des Afghanistan-Mandats der Bundeswehr ins Gespräch bzw, ob die qualität dieses Mandates angepasst werden muss.
Leider ist diese äußerung mal wieder reines "Politikerdeutsch", denn ich kann nicht klar erkennen wie persönlich dazu stehen oder viel mehr was für ein Mandat die BW braucht. Was fordern Sie für ein Mandat?
- Denn gerade diese schwammigen "politiker" Mandate machen den Soldaten die arbeit bzw . das Leben schwer.
Dieser Vorfall war, soweit man das überhaupt beurteilen kann wie "im Lehrbuch"
abgewickelt worden. ( Nur leider steht in der realität nicht terrorist über dem Auto)
Haben überhaupt "alle" Politiker genug Hintergrundwissen für solche Mandate?
Sehen sie deutsche Soldaten dort nur als Werbe Figuren für Frieden?
Ziviler aufbau klingt gut, aber ist in diesem Land nicht so einfach möglich.
Haben also Politiker vergessen warum wir Soldaten hinschicken und nicht das THW?
Soldaten werden jedenfalls hauptsächlich zum beschützen mit Waffengewalt ausgebildet. Und wenn sich ein Soldat in einer kritischen Sekunde 3 mal überlegt ob das Mandat ausreicht ist er tot !
Traurig das selbst andere Länder unsere Soldaten mehr achtet als die eigene Regierung.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kroupis,

Alle Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen dem sogenannten „Parlamentsvorbehalt“, das bedeutet, dass diese durch den Bundestag genehmigt werden müssen. Dies betrifft auch die Verlängerung von Auslandseinsätzen, die nach jeweils zwölf Monaten nur mit der Zustimmung des Parlamentes beschlossen werden dürfen.
Die Notwendigkeit der Formulierung eines klar definierten Mandates ist somit in zweierlei Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Zum einen wird der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Rechnung getragen, dass deutsche Soldaten bei Auslandseinsätzen in ihren Aufgaben und Befugnissen eine demokratische Legitimierung und Kontrolle erfahren. Zum anderen ist die klare Formulierung von Mandaten auch deshalb unabdinglich, da Auslandseinsätzen der Bundeswehr so eine eindeutige Rechtsgrundlage auf der Basis unseres Grundgesetzes (Artikel 24, Absatz 2) erteilt wird.
Im Übrigen zeigt sich auch aktuell am Beispiel der französischen Verfassungsreform im Juli 2008, durch die u.a. die Befugnisse der Nationalversammlung bei der Autorisierung von Auslandseinsätzen entscheidend erweitert wurden, dass das Modell der Parlamentsarmee im europäischen Kontext mehr als zukunftsfähig ist.
Für eine ausführlichere Darstellung der Bundeswehr als Parlamentsarmee und den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Auslandseinsätzen verweise ich auf die umfangreichen Informationen auf der Seite des Deutschen Bundestages:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/19492439_parlamentsarmee/index.html

Mit freundlichen Grüßen

GERT WEISSKIRCHEN, MdB