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Frage von Reinhard P. •

Frage an Gert Weisskirchen von Reinhard P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Professor Weisskirchen,

am 14. März verabschiedete die UNO-Vollversammlung eine Resolution, die die Zugehörigkeit der Republik Berg-Karabach zu Aserbaidschan bestätigte. Deutschland enthielt sich zusammen mit rund drei Viertel der UNO-Mitglieder der Stimme.

1. Sind Sie mit dem Abstimmungsverhalten der Bundesregierung einverstanden? Warum?

2. Halten Sie eine spätere Anerkennung der Republik Berg-Karabach (parallel zur Anerkennung der Unabhängigkeit Kosovas) für denkbar oder wünschenswert?

3. Unter welchen Umständen halten Sie eine Eingliederung Berg-Karabach in die Republik Aserbaidschans für möglich?

Berg-Karabach ist seit 20 Jahren faktisch unabhängig bzw. mit Armenien assoziiert. Stimmen Sie zu, dass nach so langer Zeit eine Eingliederung in einen (zudem verfeindeten) Nachbarstaat nicht mehr zumutbar ist? Immerhin hat Berg-Karabach noch nie zu Aserbaidschan gehört, zur Zeit der Sowjetunion war es ein autonomes Gebiet, das von Baku aus verwaltet wurde, aber kulturelle Eigenständigkeit hatte.

Vielen Dank für die Antwort

Reinhard Pohl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pohl,

zur Abstimmung über die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Die Situation in den besetzen Gebieten von Aserbaidschan“ vom 14.03.2008 hat die EU durch die slowenische Ratspräsidentschaft eine Erklärung abgegeben. Darin wird darauf verwiesen, dass die EU der Ansicht ist, dass die OSZE Minsk-Gruppe die Führung bei der Lösung des Bergkarabach-Konflikts beibehalten solle.

Eine dauerhafte, friedliche Lösung des Konflikts ist nach Ansicht der Bundesregierung nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Armenien und Aserbaidschan möglich. Die Bundesregierung hat keinerlei Präferenz, wie eine solche einvernehmliche Lösung aussehen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

PROF. GERT WEISSKIRCHEN