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Gert Weisskirchen
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Frage von Udo V. •

Frage an Gert Weisskirchen von Udo V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weisskirchen,
nach der Verabschiedung des neuen "Jahrhundertwerkes" Gesundheitsreform , das von nicht parteipolitischen gebundenen Versicherungs- und Wirtschaftsexperten nahezu einstimmig als verfehlt und nicht zukunftfähig eingestuft wird, interessiert mich Ihr Abstimmungsverhalten.
Insbesondere interessiert mich, wie Sie zu den Komplexen "Kopfprämie", "Gesundheitspool" und "Kassenärztliche Vereinigung" stehen.
Den gesetzlich Versicherten sollte pro Quartal oder pro Jahr mitgeteilt werden, welche Leistungen und Kosten den gesetzlichen Krankenkassen von der KVen in Rechnung gestellt werden. Alle Privatversicherten haben diesen Überblick. Wenn von den Standesvereinigungen der Ärzte und Zahnärzte dieses Ansinnen einer Patienteninformation über abgerechnete Leistungen immer wieder vehement zurückgewiesen wird, könnte man zu dem Schluß kommen,daß bei der Leistungsabrechnung nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten verpflichtet werden, diese Informationen ihren Beitragszahlern zukommen zu lassen, denn letztendlich werden die ärztlichen Leistungen nicht von den Krankenkassen sondern von den Versicherten finanziert.
Auf Ihre Rückäußerung bin ich gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vögele

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vögele,

obwohl ich mich als Außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion schwerpunktmäßig mit Fragen der Aussenpolitik beschäftige, antworte ich Ihnen dennoch gerne auf ihre gesundheitspolitischen Fragen. Angesichts des sehr komplexen und kontrovers diskutierten Gesetzgebungsprozesses zur Reform des Gesundheitswesens mit Gesetzestexten von mehreren hundert Seiten hielt ich es seinerzeit für ratsam, mich der Stimme zu enthalten.

Auf Ihre Frage zur Kostentransparenz der Leistungen der Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber den Krankenkassen lässt sich folgendes festhalten:

Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde die sogenannte „Patientenquittung“ eingeführt. Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, sich beim Arzt bescheinigen zu lassen, welche Leistungen dieser erbracht hat und welche vorläufigen Kosten hierdurch für die Krankenkasse entstehen.

Zudem besteht bereits seit einigen Jahren eine entsprechende gesetzliche Regelung, die es den Krankenkassen ermöglicht, ihre Versicherten auf Antrag über die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu unterrichten. Die Antragsregel soll - vor dem Hintergrund der damit verbundenen Kosten - sicherstellen, dass nur solche Versicherten von dieser Regel Gebrauch machen, die auch an einer tatsächlichen Abrechnungskontrolle interessiert sind.

Ich bitte Sie zu bedenken, dass Kostenkontrolle auch neue Verwaltungskosten für die Versicherten verursachen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr GERT WEISSKIRCHEN, MdB