Frage an Gert Weisskirchen von Benjamin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Prof. Gert Weisskirchen,
ich bin zwar bis zur nächsten Bundestagswahl noch nicht volljährig, fühle mich aber dennoch am ehesten noch von Ihnen im Bundestag repräsentiert.
Schon seit langem bin ich sehr besorgt um die stückweite Einschränkung meiner Bürgerrechte (die mir sogar als Minderjährigem zustehen) besorgt.
Angeblich durch den Kampf gegen den internationalen Terrorismus begründet, wurde zunächst die Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Internetverbindungen, samt Uhrzeit, und jeglicher Mobilfunkgeräte mit Uhrzeit und Position verabschiedet und nun soll, wenn es nach dem Willen von Frau Ursula von der Leyen, Herrn Schäuble und Herr von und zu Gutenberg geht auch noch eine quasi-Internetzensur verabschiedet werden, hinter der Fassade des Schutzes von Kindern versteckt.
Warum sollen Seiten mit offensichtlich kriminellem Inhalt nicht gelöscht werden, sondern nur gesperrt, wo man die Löschung doch anscheinend auch ohne Gesetzesvorlage durchführen kann, wie im Falle der BMI-Satire http://bmi.pifo.biz/ ? Die meisten der Server mit kinderpornographischen Inhalten stehen in westlichen Ländern, Deutschland steht sogar auf Platz 4(!) der Nationen, in denen die Server mit den meisten kinderpornographischen Inhalten stehen.
Auf der einen Seite zensiert der deutsche Staat also Blogger, die durch Satire ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben, kann aber andererseits keine Seiten mit kinderpornographischem Inhalten, die jetzt schon illegal sind, von deutschen Servern löschen, sondern ihnen nur ein zahnloses Warnschild umhängen?
Dass das Warnschild eigentlich gar nicht so zahnlos ist, seine Zähne beißen aber den unschuldigen Bürger, der sich beim Eingeben einer Netzadresse vertippt hat, oder zufällig anders auf solche Seiten geraten sind und sich nun auf einer Liste des BKA befindet, ist nochmal ein ganz anderer Punkt.
Bitte stimmen Sie also gegen Gesetzesvorschläge, die Zensur ermöglichen, aus welchen vorgeschobenen Gründen auch immer.
Artikel 5 GG gilt noch!!!
Sehr geehrter Herr Krauß,
sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.
Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.
Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich gemacht, dass wir für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich halten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.
Die Beratungen über den Gesetzentwurf, der noch zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen aufwirft, sind noch nicht abgeschlossen.
Die SPD-Fraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann. Offen ist etwa in wieweit die Arbeiten des BKA einer parlamentarischen Kontrolle unterworfen werden können.
Eins ist allerdings klar: Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Gert Weisskirchen