Frage an Gerhard Wächter von Walter W. bezüglich Recht
Wie ist ihre Einstellung zum EU Abgeordneten Elmar Brok ?
Unter http://www.hpmartin.net (Artikel: Wie Mister Europaparlament Brok als Konzern Lobbyist für Bertelsmann arbeitet) werden zahlreiche Dokumente aufgelistet, die ziemlich eindeutig aufführen wie stark Herr Brok die Interessen seines Arbeitgebers Bertelsmann vertritt. Zugleich soll er sich massiv gegen eine Offenlegung von Nebentätigkeiten bei Politiker engagiert haben.
Wie sieht es bei Ihnen aus?
Welche Nebentätigkeiten führen sie aus?
Gibt es Interessenkonflikte und wie gehen sie damit um ?
Sind sie bereit die Nebeneinkünfte mittelfristig offenzulegen?
Mit freundlichen Grüßen
W. Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
Ihnen wird bekannt sein, dass der Bundestag am 30. Juni 2005 ein Gesetz beschlossen hat, um die Regelungen über die Anzeige und die Veröffentlichung von Tätigkeiten und Einkommen der Bundestagsabgeordneten klarer zu fassen und zu verschärfen. Nach Ansicht der Union war ein solches Gesetz, das für mehr Offenheit und Transparenz sorgt, dringend erforderlich. In der Vergangenheit zutage getretene Grauzonen und Missstände mussten beseitigt werden. Auch um wieder mehr Vertrauen der Menschen in die Politik und die Politiker herzustellen, warein Handeln notwendig.
Die Union hatte sich daher in dem parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten künftig alle Einkünfte aus beruflicher und/ oder sonstiger Tätigkeit dem Bundespräsidenten angezeigt werden müssen und zudem finanzielle Sanktionen für diejenigen vorzusehen sind, die gegen ihre Anzeigepflicht verstoßen oder verbotene Zuwendungen annehmen. Bei dem von Rot-Grün vorgelegten Gesetzentwurf konnten wir uns bei der Abstimmung aber nur enthalten, weil es der Regierungskoalition nicht gelungen war, unsere Bedenken zu zerstreuen. So lehnen wir nach wie vor eine pauschalierte Veröffentlichung der aus zulässigen Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte eines Abgeordneten ab, denn sie lässt keine reellen Rückschlüsse auf mögliche Interessenkonflikte zu. Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Unabhängigkeit des Mandats, die Berufsfreiheit, den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Diese wichtigen Elemente der Demokratie dürfen nicht ausgehöhlt werden.
Was mich persönlich anbelangt, können Sie dem Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages oder auch meiner Biographie unter www.bundestag.de entnehmen, welchen Nebentätigkeiten ich nachgehe. Derzeit bin ich ausschließlich Mitglied im Aufsichtsrat der Tectum Dienstleistungen GmbH, und zwar ehrenamtlich. Von Interessenkonflikten kann gar keine Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Wächter, MdB