Frage an Gerhard Eck von Roland W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur "Verwandtenaffäre 2013".
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in dieser Angelegenheit höchstinstanzlich entschieden.
Wann wird der Landtag aufgrund diese Urteils die Höhe der mißbräuchlichen Zahlung eines Gehalts an die Ehefrau eines Abgeordneten der Presse und damit der Öffentlichkeit bekanntgeben? Noch vor dem Wahltermin am 14.10.2018?
Sehr geehrter Herr W.,
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.September 2018 schafft Klarheit in der Frage der Auskunftspflicht des Landtagsamtes gegenüber den Medien.
Nach meinen Informationen liegt die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor.
Soviel scheint jedoch festzustehen, dass der bayerische Landtag einem Journalisten das Gehalt nennen muss, das ein Parlamentarier auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ.
Mir ist nicht bekannt, ob dem Landtagsamt aktuell weitere Anfragen zur Höhe der Bezahlung von Mitarbeitern in Abgeordnetenbüros vorliegen.
Ich bitte Sie daher, sich in dieser Angelegenheit direkt an das Landtagsamt in München zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Eck MdL