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Gerhard Eck
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Frage von Anette G. •

Frage an Gerhard Eck von Anette G. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Eck,
meine Tochter teilte mir mit, dass sie ab der 10.Klasse ihre Busfahrkarte selbst bezahlen muss.
Jetzt frage ich mich: wieso? Verdient man denn ab der 10.Klasse schon Geld oder was soll das?
Können sich deshalb nur Besserverdiende das Gymnasium für Ihre Kinder leisten?

Für Ihre Rückmeldung besten Dank.

Viele Grüße aus Werneck

Anette Göb-M.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau G.,

Notwendig ist die Beförderung im Sinne der Vorschriften für den Besuch des regelmäßigen Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts an der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg

für Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und für Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 länger als 3 km ist.
Ausnahme:

Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.
Die Beförderung der anderen Schüler:

Gymnasiasten der Oberstufe,
Berufsfachschüler (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschüler, Berufsoberschüler und Teilzeit-Berufsschüler haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber:

Wenn bei einer Familie die Gesamtkosten für die notwendige Beförderung dieser Schüler einen Betrag von derzeit 440,- Euro (ab 1. August 2017) im Schuljahr überschreiten, wird der darüber hinausgehende Betrag der aufgewendeten Fahrtkosten am Ende des Schuljahres auf Antrag erstattet.

Sonderregelung: Für Sozialhilfeempfänger und kinderreiche Familien entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenbeteiligung, d. h. die notwendigen Fahrtkosten werden für diese Schüler in voller Höhe erstattet.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Eck MdL