Frage an Gerhard Eck von Wolfgang S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Eck,
auf Betriebsrenten wird der doppelte Krankenversicherungsbeitrag erhoben, im Gegensatz zu normalen Renten.
Wie werten Sie diese Zusatzbelastung der Betriebsrentner?
Werden Sie sich für eine Abschaffung dieser aus den Augen vieler betroffenen ehemaligen Beschäftigten einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
W. S.
Sehr geehrter Herr S.,
Sie sprechen die Zusatzbelastung der Betriebsrentner durch die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der Auszahlungsphase an.
Für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – wie z.B. Leistungen aus einer Direktversicherung – müssen seit dem 01.01.2004 höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Zum einen werden Versorgungsbezüge seither in der Auszahlungsphase mit dem vollen Beitragssatz zur Beitragsbemessung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen. Zum anderen unterliegen auch Versorgungsbezüge in Form von Kapitalzahlungen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
Diese Neuregelungen werden nach wie vor von vielen betroffenen Betriebsrentnern als ungerecht empfunden. Zwar wurde die Rechtmäßigkeit dieser Änderungen bereits mehrfach, auch vom Bundesverfassungsgericht, höchstrichterlich bestätigt. Die negativen Auswirkungen dieser Änderungen auf die Alterssicherung müssen meines Erachtens gleichwohl im Auge behalten werden. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht zumindest für solche Betriebsrenten, die im Rahmen eines Riester-Vertrages abgeschlossen wurden, durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 01.01.2018 vollständig abgeschafft wurde.
Eine gezielte Beitragsentlastung für die überwiegende Mehrheit der Betriebsrentner, die eine Betriebsrente außerhalb eines Riester-Vertrags haben, konnte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Betriebsrentenstärkungsgesetz trotz einer von Bayern eingebrachten Prüfbitte nicht erreicht werden. Nach Mitteilung der Bundesregierung würde eine solche Rechtsänderung zu erheblichen Beitragsausfällen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde das Thema der doppelten Kranken- und Pflegeversicherungspflicht von Betriebsrenten zwar erneut aufgegriffen. Eine explizite Regelung hierzu wurde jedoch nicht im Koalitionsvertrag aufgenommen. Aktuell werden dazu verschiedene Lösungswege diskutiert.
Aus Sicht der Alterssicherung wird die Bayerische Staatsregierung entsprechende Reformmaßnahmen wie die Reduzierung der vollen Beitragspflicht für arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrenten weiterhin unterstützen, damit die betriebliche Altersversorgung als wichtige und verlässliche Säule der Alterssicherung gestärkt wird. Angesichts des demografischen Wandels und des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ist es uns ein Anliegen, die Ausgestaltung der Altersvorsorge auf eine zukunftssichere, attraktive Basis zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Eck MdL