Frage von Nadine H. • 31.03.2015
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CSU
• 28.08.2015

(...) Um die griechische Regierung in ihren Bemühungen zur Bewältigung der schweren Schuldenkrise zu unterstützen, haben im Frühling 2010 die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in der Eurozone beschlossen, auf völkerrechtlicher Basis – außerhalb des rechtlichen Rahmens der EU-Verträge – einen Euro-Rettungsschirm zu gründen. Kern dieses Rettungsschirmes waren freiwillige bilaterale Kredite für Griechenland, deren Auszahlung an strikte Bedingungen geknüpft war: Griechenland hatte sich verpflichtet, Reformen umzusetzen und die Kredite schrittweise zurückzuzahlen. (...)

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CSU
• 15.04.2015

(...) Für uns ist und bleibt die Familie eine tragende Säule der Gesellschaft, die wir in allen Lebensbereichen unterstützen müssen. In Bezug auf die Mütterrente war es uns besonders wichtig, die gravierende Gerechtigkeitslücke bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen zu schließen. Mit den seit 1. (...)

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CSU
• 15.04.2015

(...) Da die individuelle gesetzliche Rente eine Versicherungs- und keine Fürsorgeleistung ist, erfolgt keine Einkommens- oder Vermögensanrechnung. Jeder, der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat erhält - unabhängig von seiner Vermögenslage - aus denselben Beiträgen die gleich hohe Leistung. Unter Umständen kann die Mütterrente auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, beispielsweise bei der Grundsicherung im Alter, im Versorgungsausgleich oder bei der Einkommensanrechnung im Rahmen der Hinterbliebenenrente. (...)

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CSU
• 29.01.2015

(...) Mit dem im Frühjahr 2014 beschlossenen Rentenpaket haben wir Gerechtigkeitslücken bei der Rente geschlossen und die Lebens- und Arbeitsleistung von Millionen Männern und Frauen anerkannt. Dabei war für uns die Mütterrente der vorrangigste rentenpolitische Fortschritt. Mit der Mütterrente haben wir die rentenrechtliche Situation von Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt verbessert. (...)

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CSU
• 03.11.2014

(...) Grundsätzlich sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Investor-Staat-Schiedsverfahren in das TTIP, da amerikanische Investoren in der Europäischen Union und europäische Investoren in den Vereinigten Staaten hinreichend Schutz vor nationalen Gerichten haben. Ich bin der Meinung, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden dürfen. (...)

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