Frage an Gerda Hasselfeldt von Wolfgang A. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
mit Enttäuschung habe ich Ihre Antwort auf die Fragen des Herrn S. gelesen hinsichtlich der Mütterrente in Auswirkung auf Mütter, die nur Grundsicherung beziehen bzw. der gesamten Finanzierung und ob dieses nicht einer Änderung bedürfe. Darauf haben sie nicht geantwortet. Es ist richtig, dass die Mütter, die sowieso ein "ausreichendes" (was auch immer man darunter verstehen mag) Einkommen/Rente beziehen, jetzt besser dastehen. Aber war das in Ihrem Sinne, das es diejenigen Mütter, die dringend eine Verbesserung ihrer Lebensumstände verdient hätten, leer ausgingen? Die Arzt- oder Geschäftsführergattin, die sowieso genügend zur Verfügung hat, hätte es nicht gebraucht. Meine Frage an Sie ist: Warum kann man solche Sozialleistungen, und die Mütterrente ist eine Sozialleistung, nicht ähnlich wie z.B. Wohngeld oder Sozialhilfe/Kindergeld vom Einkommen abhängig machen? Ich kenne einen Rechtsanwalt, dessen Frau die Mütterrente nicht haben wollte und deswegen versuchte, dies abzulehnen. Leider ohne Erfolg. Ist es das, was wir in Deutschland unter dem Begriff christlich sozialer Gerechtigkeit verstehen? Könnten wir nicht durch eine Änderung in der Handhabung von sog. Sozialleistungen nicht sehr viel Geld sparen im Sozialhaushalt, wenn wir das Wort "sozial" nicht anders interpretieren würden?
Sehr geehrter Herr Albrecht,
für Ihre Nachricht vom 29. Januar zum Thema Mütterrente, die Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen, danke ich Ihnen.
Mit Einführung der Mütterrente ist es uns gelungen, eine gravierende Gerechtigkeitslücke bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen zu schließen. Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, erhalten seit 1. Juli 2014 einen Entgeltpunkt mehr in der Alterssicherung. Die Mütterrente berücksichtigt die Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rente. Da die individuelle gesetzliche Rente eine Versicherungs- und keine Fürsorgeleistung ist, erfolgt keine Einkommens- oder Vermögensanrechnung. Jeder, der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat erhält - unabhängig von seiner Vermögenslage - aus denselben Beiträgen die gleich hohe Leistung. Unter Umständen kann die Mütterrente auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, beispielsweise bei der Grundsicherung im Alter, im Versorgungsausgleich oder bei der Einkommensanrechnung im Rahmen der Hinterbliebenenrente. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass die Betroffenen nicht oder nicht in vollem Umfang von der Mütterrente profitieren.
Bei der Mütterrente ging es uns darum, die Lebens- und Arbeitsleistung derjenigen anzuerkennen, die zu ihrer Zeit bei der Kindererziehung nicht auf ein mit heutigen Maßstäben vergleichbares Betreuungsniveau zurückgreifen konnten. Die Erziehungsleistung als solche und die Übernahme von Verantwortung für den Nachwuchs haben die Betreffenden unabhängig von ihrem jeweiligen Vermögensstand erbracht. Das erkennt die Mütterrente an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt