Portrait von Gerda Hasselfeldt
Gerda Hasselfeldt
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gerda Hasselfeldt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bernd S. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hasselfeld,

mit Erstaunen habe ich registriert, dass die mit vielem Getöse eingeführte "Mütterrente" an den Ärmsten vorbei gegangen ist? Bei BezieherInnen von Grundsicherung werden die Einkommen aus der "Mutterrente" im vollen Umfang mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet. Wurde nicht postuliert, der Gesetzgeber gerade diejenigen Frauen, die wesentliche Teile ihres Lebens mit Kindererziehung verbracht haben und deshalb gar keine oder nur geringe Rentenansprüche erwerben konnten einen Ausgleich für ihre Lebensleistung bekommen? Die Realität sieht so aus, dass eben nur diejenigen profitieren, die bereits einen Rentenbezug oberhalb des Grundsicherungssatzes haben. Die schlechter gestellten haben im Zweifelsfall nicht einen Cent mehr in der Tasche.
Meine Fragen an Sie sind:
 War Ihnen bekannt, dass die Mütterrente im vollen Umfang mit Grundsicherungsleistungen verrechnet wird und ist dieses Verfahren in Ihrem Sinne?
 Ist es Realität, dass bedingt durch dieses Anrechnungsverfahren Kosten der Grundsicherung aus dem Sozial-Budget verlagert werden in die Rentenkassen und geschieht dies mit Ihrer Billigung?
 Sind Sie dafür, das Gesetz, bzw. dessen Umsetzung beizubehalten, oder meinen Sie es müssten Veränderungen vorgenommen werden, um die von mir beschriebenen Auswirkungen zu verbessern?

Mit freundlichem Gruß

Bernd Schumann

Portrait von Gerda Hasselfeldt
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schumann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Januar 2015 zum Thema „Mütterrente“.

Mit dem im Frühjahr 2014 beschlossenen Rentenpaket haben wir Gerechtigkeitslücken bei der Rente geschlossen und die Lebens- und Arbeitsleistung von Millionen Männern und Frauen anerkannt. Dabei war für uns die Mütterrente der vorrangigste rentenpolitische Fortschritt. Mit der Mütterrente haben wir die rentenrechtliche Situation von Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt verbessert. Das ist eine klare Anerkennung der Erziehungsleistung und schließt weitgehend die bestehende Gerechtigkeitslücke bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten zwischen älteren und jüngeren Frauen mit Kindern.

Unberührt von der Mütterrente bleiben bereits geltende sozialrechtliche Regelungen, die eine Anrechnung oder sonstige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten mit anderen Sozialleistungen vorsehen. Bei diesen Regelungen haben wir ausdrücklich keine Änderungen vorgenommen. Das bedeutet, dass die Mütterrente unter Umständen als Einkommen in Bezug auf andere Sozialleistungen berücksichtigt wird (z. B. bei der Grundsicherung im Alter, bei der Einkommensanrechnung im Rahmen der Hinterbliebenenrenten, im Versorgungsausgleich). Das kann im Einzelfall dazu führen, dass die Betroffenen nicht oder nicht in vollem Umfang von der Mütterrente profitieren.

Ich habe durchaus Verständnis für die damit verbundene Enttäuschung. Aber was bisher für die ersten 12 Monate Kindererziehungszeiten gilt, muss auch für die zweiten 12 Monate Kindererziehungszeiten maßgebend sein. Vor diesem Hintergrund sind die Anrechnung der Mütterrente bei der Grundsicherung im Alter und die damit verbundene finanzielle Entlastung der Grundsicherungsträger folgerichtig. Wichtig ist: Unter dem Strich stehen die allermeisten Betroffenen mit der Mütterrente deutlich besser als vorher.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt