(...) Da eine gerechte internationale Aufteilung der Besteuerung nur durch koordinierte Maßnahmen auf internationaler Ebene erreicht werden kann, hat sich Deutschland im Rahmen der G20 dafür stark gemacht, gemeinsame Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen multinational tätiger Unternehmen zu erarbeiten. Dieser sogenannte „Base Erosion and Profit Shifting“-Aktionsplan ist im Oktober 2015 verabschiedet worden. Konkret wurden internationale Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen erreicht, die jetzt von den einzelnen Staaten in ihr nationales Recht umzusetzen sind. (...)
(...) Ich halte es auch für wichtig, dass wir das Entstehen von Parallelgesellschaften verhindern und bestehende Parallelstrukturen beseitigen. Deshalb wollen wir für alle Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können, eine zeitlich befristete Wohnsitzauflage schaffen. Wir müssen im Hinblick auf die Verteilung der anerkannten Flüchtlinge sicherstellen, dass insbesondere die großen Städte nicht überfordert sind. (...)
Sehr geehrte Frau Bähr,
(...) Um diesen Schutz gewährleisten zu können, benötigen wir ein genaues Lagebild, in dem die Übergriffe gegen Christen in Flüchtlingsheimen systematisch erfasst und dokumentiert sind. Ich bin froh, dass religiös motivierte Straftaten in Flüchtlingsheimen seit Januar erfasst werden, um gegensteuern zu können und bedrängten Flüchtlingen Mut zu machen, die Täter anzuzeigen. (...)
(...) Solange er im Erstaufnahmelager wohnt, erhält ein Flüchtling nur Sachleistungen. Erst wenn er länger als 15 Monate im Land ist, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu. Außerdem werden - wie bei Hartz-IV-Empfängern - Wohnkosten erstattet. (...)
(...) Allerdings kommt eine Straffreiheit nach Art. 31 GFK dann nicht in Betracht, wenn ein Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat einreist. Sofern also eine Anerkennung als Flüchtling nicht erfolgt, weil die Voraussetzungen des Art. (...)