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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Doris K. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Doris K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
in vielen Flüchtlingsunterkünften werden Christen von radikalen Muslimen bedroht, eingeschüchtert und misshandelt, oft mit Duldung des verantwortlichen Personals. Wie kann das sein, dass sie vor Verfolgung fliehen und dieser hier erneut ausgesetzt sind. Was bleibt ihnen jetzt für eine Mög¬lichkeit, dem zu entgehen?

Was wird unternommen, um diese Menschen vor Schikanen von Muslimen zu bewahren? Und was wird unternommen, um den Tätern unmissverständlich klar zu machen, dass dieses Verhalten in Deutschland nicht akzeptiert wird?

(ARD Tagesthemen vom 3.2.2016)

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Doris Kubica

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kubica,

haben Sie Dank für Ihre Email mit Fragen zur Problematik verfolgter und bedrängter Christen in Deutschland. Gerne möchte ich Ihnen antworten.

Bislang erreichten uns beunruhigende Nachrichten über Bedrängung oder Benachteiligung von Christen ausschließlich im Ausland. Doch in den letzten Monaten mehren sich die Hinweise darauf, dass vor allem in Erstaufnahme- und Asylunterkünften christliche Flüchtlinge aufgrund ihres Glaubens beleidigt, schikaniert oder diskriminiert werden. Offenbar gelingt es intoleranten Muslimen in einigen Heimen durchaus, eine Atmosphäre der Angst und der Bedrohung zu schaffen. Christen, aber auch Angehörige anderer Religionen wie die Jesiden, suchen bei uns Schutz, weil sie in ihren Heimatländern wegen ihres Glaubens verfolgt wurden. Ihnen muss es wie eine Ironie des Schicksals vorkommen, wenn sie in Deutschland den gleichen Anfeindungen ausgesetzt sind wie in ihrer Heimat. Solche Vorgänge sind auch von unserem Staatsverständnis her unerträglich. Artikel 4 des Grundgesetzes gewährleistet und schützt die Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung aller Gläubigen, egal welcher Religionsgemeinschaft sie angehören. Es ist Aufgabe des Staates, diesen Schutz auch durchzusetzen.

Um diesen Schutz gewährleisten zu können, benötigen wir ein genaues Lagebild, in dem die Übergriffe gegen Christen in Flüchtlingsheimen systematisch erfasst und dokumentiert sind. Ich bin froh, dass religiös motivierte Straftaten in Flüchtlingsheimen seit Januar erfasst werden, um gegensteuern zu können und bedrängten Flüchtlingen Mut zu machen, die Täter anzuzeigen. Noch haben wir keinen genauen Überblick, denn es fehlen konkrete Zahlen, um die Höhe der Fallzahlen zu dokumentieren. Aber das, was bislang in Erfahrung gebracht und was uns berichtet wurde, gibt in der Tat Anlass zur Sorge.

Schon in der Zwischenzeit muss etwas geschehen, denn jeder Einzelfall ist ein Einzelfall zu viel. Heimleitungen dürfen Übergriffe jedweder Art nicht dulden. Hier kann die sorgfältige Auswahl des Wachpersonals eine Menge bewirken. Es sollte nicht nur fachlich qualifiziert, sondern möglichst auch gemischt zusammengesetzt werden. Wo Männer, Frauen, Christen und Muslime, Araber und Europäer gemeinsam für Ordnung sorgen, ist die Gefahr wesentlich geringer, dass einzelne Gruppen bedrängt werden. Hilfreich könnte auch sein, Christen gezielter auf Flüchtlingsheime zu verteilen. Eine größere Gruppe hat es leichter, ihre Interessen zu wahren als Einzelpersonen. Ein weiterer entscheidender Schritt könnte auch die Schaffung kleinerer Unterkünfte sein. Die Union nimmt die Idee des Schutzraumkonzeptes gerne auf, auch wenn getrennte Unterkünfte nur die Ausnahme sein sollten, für den Fall, dass es anders gar nicht geht.

Wünschenswert wäre es, dass sich Kirchengemeinden noch intensiver gerade um christliche Flüchtlinge in den Unterkünften kümmern, indem sie vor Ort Präsenz zeigen, Ansprechpartner sind und so deutlich machen, dass die Christen in Flüchtlingsheimen nicht allein sind. Dies wäre ein konkretes Zeichen christlicher Solidarität.

Wichtig ist für uns, dass die Menschen, die bei uns bleiben wollen, die Regeln und Werte unseres Rechtsstaates akzeptieren. Egal, ob ein Täter aus Deutschland stammt oder anderer Nationalität ist: Unsere Gesetze und Werte gelten für jeden und sind nicht verhandelbar. Dies gilt gerade auch für den Respekt und die Wertschätzung gegenüber Frauen und Andersgläubigen. Wir müssen dabei den Mut haben, Missstände beim Namen zu nennen. In Deutschland darf es keine Orte des religiösen Hasses geben. Jeder hat das Recht, seine Religion frei auszuüben. Jeder, der das tut, hat ein Recht, entsprechend geschützt zu werden. Wer andere daran hindert, muss die Härte des Rechts spüren.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Behörden müssen Berichten über Übergriffe nachgehen und, wo erforderlich, konsequent einschreiten. Hinsichtlich straffälliger Ausländer hat sich die Bundesregierung auf rechtliche Konsequenzen verständigt. So wurde nicht nur der Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen umfassend modernisiert, sondern auch das Ausländerrecht deutlich verschärft, um mehr straffällige Ausländer ausweisen und abschieben zu können. Künftig kann ein Straftäter bereits ausgewiesen werden, wenn er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Dies gilt bei Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Straftaten gegen das Eigentum können zur Abschiebung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden. Asylsuchenden, die Straftaten begehen, werden wir künftig konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagen.

Sie können aus dem Vorgesagten entnehmen, dass wir uns der besonderen Herausforderung der Situation bewusst sind und uns auch weiterhin mit Nachdruck für ihre Verbesserung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Gerda Hasselfeldt