Frage an Gerald Weiß von Hartmut A. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Abend Herr Weiß,
Sie schrieben in einer Ihrer Antworten:
"Das Rentensystem hat im Gegenteil in der Vergangenheit breite Schichten der Bevölkerung vor Armut geschützt. Jedes neue System wird aber an der Tatsache nicht vorbeikommen, dass sich bei uns in Deutschland die Alterspyramide auf den Kopf stellt. Durch die höchst unpopuläre, aber notwenige Entscheidung einer langsamen Einführung der Rente mit 67 Jahren haben wir innerhalb des bestehenden Systems eine Lösung gefunden."
Meine FRAGE: Ist es die feste Absicht der CDU, den Unterhaltsrückgriff des Sozialhilfeträgers - wie bisher - grundsätzlich auszuschließen (Stichworte: Verschämte Altersarmut, dauernde volle Erwerbsminderung) ? Falls JA, wird das so deutlich im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2009 stehen?
Herzlichen Dank im Voraus
Sehr geehrter Herr Ahlborn,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Beantragen ältere, hilfebedürftige Menschen aufgrund ihrer niedrigen Rente Sozialhilfe, kann der Staat, meines Wissens nach, diese von nahen Angehörigen - Kinder oder gegebenenfalls Eltern - zurückverlangen, sofern deren jährliches Einkommen 100.000 Euro nicht unterschreitet. Diese Regelung halte ich im Sinne der Solidarität, Subsidiarität und im Interesse des Steuerzahlers für richtig. Ich sehe nicht, dass die Union Änderungen anstrebt. Ansonsten stehe ich zu den von mir gemachten Äußerungen zu den positiven Auswirkungen des Rentensystems in Deutschland.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß