(...) In der Vergangenheit hat es aber auch in anderen Bereichen komfortable Vorruhestandsregelungen gegeben für die der Bund Verantwortung getragen hat. Diese wurden gemeinhin deswegen vom Staat, den Beitragszahlern, finanziert, weil man damit die Hoffnung verbunden hat, dass jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt würden. Dies hat sich leider als falsch erwiesen. (...)
(...) Witwen und Witwer haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wenn der Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Zu beachten ist hierbei, dass eine Ehe, die nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde, mindestens ein Jahr gedauert haben muss, damit der Anspruch besteht. (...)
(...) Ferner kann, sofern eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, eine Berücksichtigung der Berufsausbildungskosten als Werbungskosten im Rahmen der Berechnung der Einkommensteuer in Betracht kommen, wenn ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit künftigen im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht. (...)
(...) In Bezug auf Stipendien meinen Sie vielleicht die parteinahen Stiftungen, wie beispielsweise die Konrad-Adenauer-Stiftung. Soweit mir bekannt ist, werden aber nur Studienaufenthalte im Ausland gefördert. Da Sie erst in die Oberstufe kommen, gehören Sie wahrscheinlich nicht zu dem Kreis der möglichen Bewerber. (...)
(...) soweit mir bekannt ist, gibt es bei der beruflichen Erstausbildung keine Altersgrenze, auch Ihre Sorgen, dass eine berufliche Ausbildung nur bis zum 25. Lebensjahr möglich sei, kann ich zerstreuen. (...)
(...) Soweit mir bekannt, ist gesetzlich grundsätzlich geregelt, dass es spätestens nach sechs Arbeitsstunden eine Pause für den Arbeitnehmer geben muss, insofern ist Ihr Arbeitgeber bei einer Arbeitszeit von insgesamt acht Stunden verpflichtet, mindestens eine halbe Stunde Pause zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 45 Minuten, die Gesamtpausenzeit kann in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. (...)