Frage an Gerald Weiß von Anita G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Weiß,
Gibt es eine Altersgrenze bis zu der man eine berufliche Erstausbildung machen kann und bei der man auch ein Lehrlingsgehalt bekommt?
Ich habe gehört , dass man nur bis zum 25. Lebensjahr eine Erstausbildung machen kann, bzw wenn man sie später beginnt, keine Vergütung dafür bekommt. Ich habe aber leider nichts Gesetzliches darüber gefunden. Das müsste doch eigentlich im BBiG geregelt sein.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Anita Gronau
Sehr geehrte Frau Gronau,
soweit mir bekannt ist, gibt es bei der beruflichen Erstausbildung keine Altersgrenze, auch Ihre Sorgen, dass eine berufliche Ausbildung nur bis zum 25. Lebensjahr möglich sei, kann ich zerstreuen. Eine solche Einschränkung gibt es nicht, grundsätzlich muss eine Ausbildung auch vergütet werden. Das ist im BBiG geregelt. Auch andere Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb des BBiG sollten grundsätzlich vergütet werden. Es gibt allerdings auch private Weiterbildungsträger, die Gebühren für ihre Dienstleistung erheben. Im Übrigen gibt es auch keine Altersgrenzen bei der staatlichen Förderung von Berufsbildung. Nur bei der Frage, wie die Leistungen berechnet werden, spielen Altersgrenzen eine Rolle, weil gegebenenfalls das Einkommen der Eltern hinzugerechnet werden (siehe BAföG).
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß