Frage an Gerald Weiß von Wilfried H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Weiß,
Mit welchem Recht ist es zu erklären, daß ein Arbeitnehmer nach 46 Jahren schwerer Arbeit, ohne Fehlzeiten, nur weil er mit einem Lebensalter von 60 Jahren in Rente gehen möchte, 18% Abzug von seiner zu erwartenden Rente aufgedrückt bekommt ?
Es gibt nachweislich Regelungen in Sachsen, sowie in Meck.-Pom. daß dort z.B. Lehrer mit 60 Jahren ausscheiden können. Ohne Einbußen ! Es werden bis zu 60.000 Euro in die Rentenkasse eingezahlt, um diese 18% auszugleichen.
Wie das ??? Hier wird absolut mit zweierlei Maß gemessen. Wo ist die Gerechtigkeit geblieben? Im Grundgesetz ist der Gleichheitsgrundsatz vorgeschrieben. Der trifft wohl nicht immer zu ! ?
Warum wird in unserem Land nicht nach Lebensarbeitszeit gerechnet ?
Gerecht ist das nur dann, wenn ein Arbeitnehmer 40 - 45 Jahre ununterbrochene Arbeitszeit nachweisen kann. Dann aber die ihm zustehende Rente gezahlt wird. In voller Höhe !!!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Henne,
der Bildungsbereich liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer, deren unterschiedliche Regelungen für Verdruss sorgen können. In der Vergangenheit hat es aber auch in anderen Bereichen komfortable Vorruhestandsregelungen gegeben für die der Bund Verantwortung getragen hat. Diese wurden gemeinhin deswegen vom Staat, den Beitragszahlern, finanziert, weil man damit die Hoffnung verbunden hat, dass jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt würden. Dies hat sich leider als falsch erwiesen. Die Arbeitgeber haben sich zulasten der Allgemeinheit ihrer älteren Belegschaft entledigt ohne jüngere Menschen einzustellen, weswegen es nicht gerechtfertigt zu sein scheint, weiterhin Steuergelder für Vorruhestandsmodelle bereitzustellen. Freiwillige Maßnahmen der Tarifpartner, etwa durch Zeitarbeitskonten, sind davon natürlich nicht betroffen.
Dass die Politik daran interessiert ist, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger in Arbeit bleiben, ist dem demographischen Wandel geschuldet. Jede Generation wird, zum Glück, im Schnitt etwa 5 Jahre älter – jede folgende Generation ist aber leider um etwa ein Drittel kleiner als die vorhergehende. Das setzt unser Rentensystem, aber auch die anderen Sozialsysteme, unter erheblichen Druck bzw. wird den heranwachsenden Generationen große Belastungen aufbürden. Diese gilt es abzumildern.
Die von Ihnen genannte Lebensarbeitszeit wurde auf Initiative der CDA bei der Rente mit 67 berücksichtigt. Bei 45 Beitragsjahren kann man weiterhin mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
Mit freundlichen Grüssen
Gerald Weiß