
(...) In Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ist geregelt, dass eine Einschränkung des freien Warenverkehrs "zum Schutze der Gesundheit" möglich sei ( http://dejure.org/gesetze/AEUV/36.html ). Hierauf beruft sich die Bundesrepublik bei Ihrer Gesetzgebung. (...)