Frage an Georg Schmid von Martin E. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Schmid,
auch wenn Sie meine konkreten Fragen nicht beantortet haben danke ich Ihnen für Ihr offene und ehrliche Antwort, man kann nicht behaupten Sie würden uns Beamten etwas vormachen. Offensichtlich haben Sie aus dem Verhalten von Herrn Stoiber bei der letzen Wahl gelernt.
Sie versprechen nichts wo Sie schon wissen dass es nicht kommen wird.
Alleine die Tatsache dass wir die 38,5 Stundenwoche mit geringen Lohnerhöhungen erkauft haben und ohne Lohnaussgleich (viele Bürger glauben ja wir hätten dafür mehr Geld) seit 1994 (im Gegensatz zu den Bundesbeamten 40 Stunden und seit 2004 42 Stunden arbeiten rechtfertigt die Lohnerhöhung für 2008 zu erhalten.
Als Sachbearbeiter kommen mir Wegstreckenentschädigungen nicht zu Gute. Ich habe leider nur zwei Kinder sodass ich von der Erhöhung des Ortszuschlages ebenfalls nicht profitieren kann.
Die Übernahme des Tarifergebnisses würde bei mir mtl.ca. 150,00 € brutto ausmachen, d.h. Sie nehmen mir durch die erneute Verweigerung einer Lohnerhöhung wesentlich mehr als ich durch das geringfügig höhere Weihnachtsgeld behalten durfte.
Es ist schon ein tolle Taktik. Man gibt den Beamten die für 2007 zustehende Lohnerhöhung erst zum 1.10.2007 damit man dann sagen kann in 2008 kann es nicht schon wieder eine Lohnerhöbung geben kann.
es frustriert nur noch zum aufregen reicht es nicht mehr
Jetzt noch zu zwei anderen Fragen:
1.
Was erhofft sich die CSU von einer Kindergelderhöhung von 10,00 E pro Kind?
Die ganz Einkommensschwachen profitieren nicht davon weil es Ihnen bei den Sozialleistungen angerechnet werden wird.
Die Reichen brauchen die 10,00 € nicht, und die dazwischen sagen sich, wenn dass 2 Mrd € kosten, könnte man das nicht sinnvoller verwenden?
2.
Wie ist der Sachstand bzgl. der Verlagerung der Hilfe zur Pflege auf die Landratsämter und wie ist die Haltung der CSU.
Müssen die Mitarbeiter welche die Aufgaben derzeit bei den Bezirken vollziehen mit Kündigungen bzw. zwangsweisen Versetzungen zu den Landratsämtern rechnen?
MFG
Sehr geehrter Herr Eberl,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nur auf die beiden neu von Ihnen aufgeworfenen Fragen eingehe, da wir unsere Argumente bezüglich des in Ihrem letzten Schreiben angesprochenen Themas bereits eingehend ausgetauscht haben.
Bundesfamilienministerin von der Leyen hat in die aktuelle Diskussion um die Erhöhung des Kindergeldes einen Betrag von zehn Euro eingebracht, um den das Kindergeld pro Monat erhöht werden sollte - zumindest für das erste und zweite Kind, für jedes weitere schlägt sie eine stärkere Anhebung vor. Dabei handelt es sich aber noch nicht um einen festgelegten Betrag. Vielmehr treten wir in der CSU dafür ein, dass die aus Sicht der Union notwendige Erhöhung des Kindergeldes unter Berücksichtigung des Existenzminimumsberichts bedarfsgerecht festgelegt wird.
Natürlich wäre es den Familien von Herzen zu vergönnen, dass das Kindergeld deutlich stärker angehoben wird. Bei der Festlegung der Erhöhung des Kindergelds müssen Sie allerdings die Zahl der Anspruchsberechtigten berücksichtigen. Eine massive Erhöhung des Kindergelds würde den Staatshaushalt über Gebühr belasten und dadurch auch das Ziel der Haushaltskonsolidierung konterkarieren. Ein Verzicht auf eine solide Haushaltsführung ohne Neuverschuldung hätte aber fatale Folgen vor allem für die kommenden Generationen, unsere Kinder und Enkel, denn sie müssten die Schulden und Zinsen zurückbezahlen. Ein solches "vergiftetes Erbe" wollen wir ihnen nicht hinterlassen.
Unabhängig davon, wie hoch die von uns geforderte Erhöhung des Kindergelds ausfallen wird, stellt sie für Familien aus einkommensschwachen und mittleren Schichten eine wichtige Erleichterung dar. Besserverdienende profitieren übrigens nicht von der geplanten Erhöhung des Kindergelds, da sie meistens gar kein Kindergeld erhalten, sondern über den Kinderfreibetrag steuerlich entlastet werden. Aber auch beim Kinderfreibetrag besteht unserer Ansicht nach weiterer Korrekturbedarf.
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag möchte sicherstellen, dass die Pflegeleistungen künftig in einer Hand liegen. Dabei ist die Qualität der Aufgabenwahrnehmung entscheidend für die Beantwortung der Frage, auf welcher Ebene die Pflege angesiedelt werden sollte. Bevor wir hier eine uns abschließende Meinung bilden können, müssen auf jeden Fall die Konsequenzen einer möglichen Verlagerung in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht vollständig bedacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schmid, MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag