Frage an Georg Schmid von Walter K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Schmid,
Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath: "Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt" ( http://www.heise.de/tp/artikel/38/38632/1.html ).
In Bayern werden Richter angestellt, befördert und unterliegen der Dienstaufsicht des Justizministeriums. Staatsanwälte unterliegen den Weisungen des Justizministeriums.
Wer glaubte, die bayerische Justiz könnte im Zusammenhang mit dem Fall Mollath nicht noch tiefer sinken, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte heute mit, daß sie nach Prüfung der von Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Anfang Januar 2013 eingereichten Strafanzeige “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der angezeigten Personen” sehe.Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Unterbringung Mollaths zur Beobachtung nach § 81 StPO – sowohl was ihre Anordnung als auch ihre Durchführung betrifft – erreiche nicht nur die Strafbarkeitsschwelle nicht, sondern sie sei sogar rechtmäßig gewesen.
Damit verabschiedet sich Bayerns Justiz vom Geltungsbereich der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts über die Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach § 81 StPO, in dem der Angeklagte die Zusammenarbeit mit dem psychiatrischen Sachverständigen verweigert
(siehe BVerfG, 2 BvR 1523/01 vom 9.10.2001).
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihren Ermittlungsauftrag vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz erhalten. Auch die jetzt ergangene Verfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg wird mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz abgestimmt und von ihr gebilligt
worden sein. ( http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf )
Werden Sie es fördern, dass die Staatsanwälte, das Finanzwesen und Justizministerium zur Wahrheit zurückkehren und dass Bayern zurück in den Geltungsbereich des Verfassungsgerichts findet?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Sehr geehrter Herr Keim,
Ihre Ausführungen enthalten nur Vorurteile und Unterstellungen. Ich lehne es ab, hierzu Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schmid