Frage an Georg Schmid von Hans-Georg B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmid,
Auf die Frage von Walter Keim haben Sie leider nicht inhaltlich geantwortet, weil Sie in seiner Frage nur Vorurteile und Unterstellungen sehen.
Dies veranlasst mich zu der Frage: Haben Sie das Urteil (LG Nürnberg-Fürth 7 KLs 802 Js 4743/2003 http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf), mit dem Herr Mollath in die Psychiatrie weggesperrt wurde, gelesen? Haben Sie den Wiederaufnahmeantrag von Herrn Mollaths Anwalt (oder auch nur die Zusammenfassung in der Pressemitteilung http://strate.net/de/dokumentation/) gelesen?
Herr Strate verweist in dem Wiederaufnahmeantrag auf eine Sammlung weiterer Rechtsfehler die unter http://gabrielewolff.wordpress.com/ öffentlich nachgelesen werden können. Im http://blog.beck.de übt Prof. Dr. Henning Ernst Müller schwerwiegende Kritik an dem Urteil gegen Herrn Mollath.
Haben Sie nach dieser Lektüre Verständnis dafür, dass Bürger in Anbetracht der benannten Fehler im Urteil gegen Herrn Mollath und der Fehler im Umgang mit Beschwerden und Eingaben von Herrn Mollath das Vertrauen in die bayerische Justiz verloren haben?
Was wollen Sie als Abgeordneter machen, um Vertrauen in die Justiz zurückzugewinnen?
Ich weis nicht was ich als schlimmer empfinden werden: wenn sich herausstellt, dass bessere Qualität von der bayerischen Justiz nicht zu erwarten ist (wie es die Reaktion des Bayerischen Richtervereins e.V. auf die Kritik am Urteil glauben läst), oder wenn sich herausstellt, dass durch absichtsvolle Rechtsverdrehung (an Zufall kann man bei der Vielzahl von Rechtsfehlern kann man kaum glauben) ein Mensch über Jahre in der Psychiatrie gefangen gehalten wird.
Sehen Sie strukturelle Defizite im Rechtssystem, die behoben werden sollten, um Fälle wie den Fall von Herrn Mollath in Zukunft zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
Verurteilung und Unterbringung von Herrn Mollath werden derzeit von der Staatsanwaltschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgesehenen Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz als Parlamentarier nicht zu einem laufenden Verfahren äußere.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schmid, MdL