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Frage von Andreas P. •

Frage an Georg Schmid von Andreas P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schmid,

unlängst haben sich Computerzeitschriften mit einer Protestnote an die CSU-Fraktion im Landtag gewandt und eine Abkehr gefordert von dem Plan, "Killerspiele" verbieten zu wollen.
Als JU-Mitglied und Angehöriger der Altersgruppe, die sich diesen Spielen in der Regel widmet, muss ich mich schon über Versäumnisse der CSU wundern, Menschen unter dreißig ihr Ansinnen vernünftig näher zu bringen. Andernfalls wäre eine gewisse Unsicherheit unter den Spielern von Videospielen nicht entstanden. Der Begriff des "Killerspiels" geistert seit längerem durch die Medien, ohne überhaupt klar definiert zu sein. In Videospielen beispielsweise, die sich mit historischen Themen befassen, könnte durchaus auch dargestellt werden, wie Menschen sterben, weil es in der Menschheitsgeschichte eben auch Kriege gegeben hat, und trotzdem könnte das Spiel als wertvolle Unterhaltung angesehen werden. Deswegen meine Frage an Sie:

- Definieren Sie bitte, was Sie unter dem Begriff "Killerspiel" verstehen?

- Da sich die CSU-Fraktion den Presseberichten nach zu urteilen ausgiebig mit dem Thema beschäftigt hat; Könnten Sie konkrete Beispiele nennen für Titel von Videospielen, die nach der Novellierung der entsprechenden Gesetze verboten wären?

- Wie bei mehreren derzeitig strittigen wissenschaftlichen Themen gibt es auch zu der Frage, ob Videospiele ihre Konsumenten aggressiv machen oder verrohen, Studien mit gegensätzlicher Meinung. Allerdings gibt es auch Studien, wie beispielsweise die von Dr. Caroline Oppl von der FU Berlin (Link: http://www.fu-berlin.de/presse/wissenschaft/2006/pdw_06_017.html), die sich eindeutig gegen einen Zusammenhang aussprechen. Auf welche Studien stützt sich die Arbeit der CSU-Fraktion in dieser Sache?

Mit freundlichem Gruß und hochachtungsvoll,

Andreas Politschek

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Politschek,

unter "Killerspielen" verstehen wir Machwerke von abstoßender Brutalität, bei denen es darum geht, am Bildschirm grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttaten zu begehen - und die mit zunehmendem technischen Fortschritt immer realistischere Darstellungen enthalten. Solche Spiele verharmlosen nicht nur Gewalt, sondern können auch dazu aufstacheln, indem sie das Töten verherrlichen und gerade bei charakterlich noch ungefestigten Jugendlichen die Grenzen zwischen Fiktion und Realität verschwimmen lassen. Wie Sie wissen, waren auch eine Reihe besonders brutaler jugendlicher Gewalttäter und die Amokläufer von Erfurt und Emsdetten begeistert von solchen grenzenlosen Parallelwelten.

Der derzeitige Jugendschutz bei Computerspielen ist leider völlig unzureichend. Die von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) ausgesprochene Einschränkung "Keine Jugendfreigabe" bietet keine Gewähr dafür, dass Kinder von der Nutzung abgehalten werden. Im Jahr 2005 fand sich die Grand Theft Auto-Spielreihe (GTA), die für die Darstellung gewalttätiger Handlungen bekannt ist, auf Platz vier der beliebtesten Spiele - beinahe sechs Prozent der Zehnjährigen gaben GTA sogar als ihr Lieblingsspiel an! Einzelne Untersuchungen von Professor Dr. Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen machen zudem auch noch einen erschreckenden Zusammenhang zwischen dem Konsum von Gewalttaten verherrlichenden Computerspielen und schulischen Leistungen deutlich.

Es ist zunächst natürlich Sache der Eltern, sich darum zu kümmern, was ihre Kinder in ihrer Freizeit machen. Verantwortungsbewusste Eltern werden es nicht zulassen, dass ein Elfjähriger am Computer im Kinderzimmer virtuell Menschen abschlachtet. Dennoch ist hier - gerade mit Blick auf mögliche gesellschaftliche Folgewirkungen - auch die Politik gefordert. Deshalb hat Bayern bereits im Februar 2007 ein Maßnahmenbündel in den Bundesrat eingebracht, mit dem wir das Unwesen solcher gewaltverherrlichender Computerspiele bekämpfen wollen. Wir fordern:

- Bei den Alterseinstufungen im Rahmen der Freigabeentscheidungen muss der Jugendschutz stets Vorrang haben vor den Gewinninteressen der Spiele produzierenden Industrie. Außerdem darf eine fehlerhafte Kennzeichnung durch die USK die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien künftig nicht mehr daran hindern, Spiele zu indizieren. Denn nur durch eine Indizierung können derartige Spiele wirksam vom Markt genommen werden.

- Des Weiteren brauchen wir auch ein gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot menschenverachtender Killerspiele, das bei Zuwiderhandeln seitens der Industrie empfindliche Strafen nach sich ziehen muss.

Ich halte diese Maßnahmen für unverzichtbar. Jedenfalls möchte ich nicht Menschen in die Augen blicken müssen, deren Angehörige dadurch zu Schaden gekommen sind, dass ein Jugendlicher Handlungsstränge eines Computerspiels zum Vorbild genommen hat, um seiner Umgebung seine Allmacht zu demonstrieren.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Schmid, MdL