Frage an Georg Schmid von Armin W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmid,
am 15. August dürfen 80% der Bayern Mariä Himmelfahrt als gesetzlichen Feiertag feiern. Dieser Tag wird von den Arbeitgebern bezahlt, während wir hier arbeiten müssen und Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeitsstelle haben.
Diese Regelung laut Bayerischer Verfassung passt deshalb nicht mehr in unsere Zeit und bevorzugt eine Religionsrichtung, die Gebietsweise statistisch ermittelt wird. Als evangelischer Christ fühle ich mich deshalb abgewertet, und meine katholische Frau fühlt sich hier als Katholik 2.Klasse!
Wie bewerten Sie das?
Meines Erachtens wäre es sinnvoller, Mariä Himmelfahrt als gesetzlichen Feiertag in ganz Bayern einzuführen und das kleinststaatliche Denken aufzugeben. Da hätten wir zum Beispiel in diesem Jahr das verlängerte Wochenende zu Verwandenbesuchen in Niederbayern nützen können. Und Bayern wäre in diesen Fall kein geteiltes Land. Andernfalls wäre für die restlichen 20% Bayern als evangelischer Feiertag das Reformationsfest möglich, das auch im benachbarten Sachsen gesetzlicher Feiertag ist. Leider traut sich kein Politiker, dieses Thema mal anzusprechen. Wie können auch 20% benachteiligte Bayern da was ausrichten?
Werden Sie dieses Thema aufgreifen?
Werden Sie sich für eine gerechte Lösung einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Armin Wölfel
Sehr geehrter Herr Wölfel,
kirchliche Feiertage nehmen einen wichtigen Platz in unserer Gott sei Dank noch immer von christlichen Werten und Traditionen geprägten Gesellschaft ein. Dabei begehen evangelische und katholische Christen die meisten Feiertage gemeinsam. Aus theologischen Gründen, zum Teil aber auch infolge einer unterschiedlichen historischen Entwicklung gibt es aber auch Unterschiede, die wir aus Respekt vor den beiden großen christlichen Kirchen und ihren Gläubigen respektieren sollten.
Aus diesem Grund ist Mariä Himmelfahrt nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag. Es wäre meiner Ansicht nach auch schwer zu rechtfertigen, einen kirchlichen Feiertag in einer Region zu institutionalisieren, in der eine große Mehrheit einer anderen Konfession angehört. Denn damit wäre dieser Tag für die meisten Betroffenen nur ein weiterer arbeitsfreier Tag und seiner eigentlichen religiösen Bedeutung beraubt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat daher mit seiner Entscheidung vom 25. Februar 1982 festgestellt, dass die Regelung zu Mariä Himmelfahrt nicht gegen die Bayerische Verfassung verstößt.
Zudem muss der Gesetzgeber bei der Gestaltung des Feiertagsrechts auch noch andere Gesichtspunkte gegeneinander abwägen. So dürfen wir uns auch dem gewichtigen und ernst zu nehmenden Interesse der Wirtschaft, die Zahl der arbeitsfreien Werktage und die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung an diesen Tagen in angemessenen Grenzen zu halten, nicht verschließen - umso mehr, als wir in Bayern ohnehin mehr christliche Feiertage begehen als in jedem anderen Bundesland. Das entspricht der Tradition und christlichen Prägung unseres Landes. Aus diesem Grund sollten wir uns auch davor hüten, Feiertage von ihrem religiösen Inhalt zu entkoppeln und in Regionen einzuführen, die konfessionell anders geprägt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schmid, MdL