Frage an Georg Schmid von Fritz S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmid,
auf meinen Brief vom 22.07.2008 an Sie (Büro) fehlt noch jede Reaktion, was gerade wegen kommender Wahlen am 28.9.2008 in Bayern ein Versäumnis darstellt.
-nun der betr. Brief, gekürzt wegen dieser max. 2000 Zeichen-
Fremdrente für DDR-Flüchtlinge und Übersiedler und politische Prozesse
Sehr geehrter Herr Schmid,
herzlich danke ich Ihnen oder Ihrem Büro für die schnelle Antwort vom 22.04.2008 an mich. Allerdings kann ich Ihre Meinung zur „Fremdrente für DDR-Verfolgte“ nicht teilen, sie ist glattweg falsch. Gerade auf der Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de haben Abgeordnete des Bundestages uns bestätigt –die 1992 bei der Erarbeitung des „RÜG“ mitwirkten- dass jenes „RÜG“ nur für die „Beitrittsbürger“ gedacht war und nie für jene Bürger der damaligen DDR, die schon vor dem Mauerbau oder einem willkürlichen Stichtag 15.Mai 1990 schon ihren festen Wohnsitz in den alten Bundesländern hatten... Dies ist eine schreiende Ungerechtigkeit, die der Gesetzgeber nicht bereinigen will und in dieser Sache den Unwissenden spielt, auch Petitionsausschuß.
In einer kleinen „Formation FRG-Rente“ für die uns einst zugesagten (etwas höheren) Renten aufgrund der Verfolgung und Ausreise aus der DDR werden wir weiter in einer „Google-Group“ diese neue Benachteiligung und Enteignung der SED-Verfolgten an den Pranger stellen, um unser Recht kämpfen.
Hierzu liegen uns Aussagen und Hinweise von Bundestagsabgeordneten vor, dass das Bundessozialministerium in Verkennung und falscher Anwendung des „RÜG“ die vor dem Mauerfall im amtlichen Eingliederungsverfahren aufgenommen Bundesbürger entrechtet.
Mit gleichem Anliegen hatte ich mich am 29.10.2007 an den CSU-Abgeordneten A.Dobrindt gewandt. Hat sich etwas geändert ? War unser Kampf gegen SED-Tyrannei umsonst ?
Sollte man wieder CSU wählen ? Mit freundlichen Grüßen F.S.
Sehr geehrter Herr Schaarschmidt,
wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 22. April 2008 mitgeteilt hatte, liegt die gesetzliche Regelung der Fremdrente in der Kompetenz des Bundes. Der Freistaat Bayern hat daher keine Möglichkeit, in Ihrem Interesse tätig zu werden.
Allerdings kann keine Rede davon sein, dass meine Erläuterungen in oben genanntem Schreiben unrichtig wären. Ich habe mich nochmals davon überzeugen dürfen, dass die darin gemachten Angaben der geltenden Rechtslage entsprechen. So ist es zutreffend, dass DDR-Flüchtlinge der Geburtsjahrgänge vor 1937 - die beim Inkrafttreten der Rentenüberleitungsgesetze zum 1. Januar 1992 schon 55 Jahre oder älter waren - aus Vertrauensschutzgründen weiter nach dem alten Recht und damit nach dem Eingliederungsgedanken des Fremdrentengesetzes behandelt wurden.
Dies führt bei jüngeren DDR-Flüchtlingen, deren Berufsgruppe in den alten Ländern besser gestellt war, in der Tat zu einer Verschlechterung. Ihnen werden nicht mehr fiktive FRG-Entgelte zugeordnet. Vielmehr werden ihre Renten nach ihren auf westdeutsches Niveau angehobenen tatsächlichen Arbeitsverdiensten berechnet.
Da ich Ihnen aufgrund der Rechtslage leider keine andere Mitteilung machen kann, würde ich Ihnen empfehlen, direkt mit jenen zu korrespondieren, die in dieser Frage politisch in der Verantwortung stehen und gegebenenfalls Möglichkeiten der Gesetzeskorrektur hätten. Die Mitglieder des Bayerischen Landtags sind hier aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenz sicher nicht der richtige Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schmid, MdL