Frage an Georg Schmid von Burkhart C. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmid,
unter Bezug auf unser persönliches Gespräch in Ihrem Büro am Odeonsplatz und Ihren damaligen Hinweis zum Thema "Kapitalanlagebetrug bei Schneider Technologies" in Türkheim, möchte ich Sie erneut anfragen, welche Möglichkeiten der Strafverfolgung Sie mit Ihrem heutigen Kenntnisstand sehen und mir sowie anderen Aktionären daher empfehlen.
Um Ihnen die Hintergründe unserer Unterhaltung leichter in Erinnerung zu rufen, können Sie gerne unter www.video.google.de die Suchbegriffe "Schneider Technologies" eingeben und den TV-Beitrag aus der Sendung "QUER" im BR ansehen.
Nachdem es sich auch bei diesem Fall um einen Schaden für den Freistaat Bayern in dreistelliger Millionenhöhe handelt, sehen inzwischen viele Bürger auch hier Bedarf, sämtliche Erkenntnisse einer breiteren Öffentlichkeit im Zuge der Sachverhalts-Aufklärung zu vermitteln.
Erst dadurch besteht die Möglichkeit, bei nachgewiesenen strafrechtlichen Verfehlungen, zivilrechtliche Schritte gegen Verantwortliche im Sinne des Freistaates einzuleiten.
Für Ihr Rückmeldung danke ich Ihnen im voraus recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhart Ceppa
Sehr geehrter Herr Ceppa,
ob in dem von Ihnen geschilderten Fall ein strafbares Verhalten vorliegt, ist eine Frage, die zu beantworten in der ausschließlichen Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und ggf. der Strafgerichtsbarkeit liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schmid