Frage von Stephan M. • 12.11.2009
Frage an Georg Schmid von Stephan M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmid,
meines Wissens nach wird derzeit eine Änderung der Altersgrenze für berufsmäßige erste Bürgermeister und Landräte diskutiert. Diese liegt gem. § 39 Abs. 2 S. 2 GLKrWG bei 65 Jahren am Tag des Beginns der Amtszeit.
Gibt es hierzu schon eine gefestigte Meinung der CSU/FDP, die Änderung bis zur nächsten Kommunalwahl 2014 zu vollziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Meyer
Antwort ausstehend von Georg Schmid CSU