Frage an Georg Maier von Henri W. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Maier,
als Vorsitzender der Innenministerkonferenz werden Sie den "bundeseinheitlichen Presseausweis" mit ihrer Unterschrift legitimieren. Der federführende "Presserat" gibt diesen nur an nachweislich hauptberufliche Journalisten aus. Ich möchte meinen Beruf auch als Rentner weiter ausüben, jedoch natürlich nicht mehr hauptberuflich. Durch die Einschränkung auf "Hauptberuflich" fürchte ich nun, in wenigen Jahren meinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Liegt hier nicht eine Altersdiskriminierung vor?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Bei der Einführung des bundeseinheitlichen Presseausweises ging es nicht darum, nebenberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten in ihrem Tätigkeitsfeld einzuschränken. Ziel war es vielmehr, die von den großen deutschen Journalistenverbänden - das sind der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Gewerkschaft dju in ver.di, der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS), der Medienverband der freien Presse (MVFP) sowie der Fotografenverband Freelens - für hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten herausgegebenen, in Format und Gestaltung teilweise deutlich voneinander abweichenden Presseausweise zu vereinheitlichen.
Die genannten Journalistenverbände geben daher an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten einen in Gestaltung, Format und jeweiliger Gültigkeitsdauer einheitlichen Presseausweis aus. Das erleichtert zum Beispiel Unternehmen, Institutionen und Veranstaltern die Akkreditierung dieser Journalistinnen und Journalisten, da nicht erst geprüft werden muss, welchen Status der Ausweisaussteller konkret hat und ob es sich bei dem Ausweisinhaber tatsächlich um eine/n journalistisch hauptberuflich Tätige/n handelt.
Sie können also auch weiterhin und ohne im Besitz eines bundeseinheitlichen Presseausweises zu sein, völlig unbeschadet nebenberuflich als Journalist tätig sein.