Wie kann man die unten formulierte Steuersenkung sozial rechtfertigen? Von dieser Steuersenkung profitieren ausschließlich diejenigen, denen es ohnehin gut geht.
Sehr geehrter Herr Kippels,
Meine Frage bezieht sich auf diese Steuersenkung:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/union-erbschaftssteuer-100.html
Nun ist es als jemand, der keine Chance in seinem Leben hatte, signifikant zu erben oder von den Eltern unterstützt zu werden, beinahe unmöglich, eine Immobilie zu erwerben. Gerade Erben ist eigentlich eine absolute, soziale Ungerechtigkeit: Man muss dafür nichts tun, nichts leisten. Es ist außerdem sehr offensichtlich, dass Reichtum sehr leicht kumuliert werden kann - vor Allem, wenn kein signifikanter Teil des Gehalts in Miete gesteckt werden muss.
Daher stellt sich m.E. sehr die Frage, wer von dieser von Ihrer Fraktion vorgeschlagener Steuersenkung profitiert. Es handelt sich dabei um derart klare Clientelpolitik, dass ich mich schon fragen muss, inwiefern die Union noch behaupten kann, "für das Volk" regieren zu wollen.
Bitte erläutern Sie mir einmal, wer hiervorn wirklich profitiert und warum das gerecht sein soll.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Unser Vorhaben, die Erbschaftssteuer für Eigenheime reduzieren, ist nur ein Aspekt in einem Bündel von Verbesserungsvorschlägen in der Förderung des privaten Eigentumserwerbs. Von einer ungerechten „Klientel-Politik“ kann hierbei also keine Rede sein. Zudem bin ich der Auffassung, dass auch ein Erbe hart erwirtschaftetes Eigentum darstellt und man es der vererbenden Generation nicht absprechen darf, darüber nach eigenem Ermessen zu verfügen. Alles andere käme einer Enteignung gleich.
Maßgebliches Ziel für uns als Unionsfraktion ist es vielmehr, die arbeitende Mittelschicht - also speziell Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen und insbesondere Familien- in die Lage zu versetzen, Eigentum zu erwerben. Bereits 2022 haben wir in diesem Zusammenhang einen Antrag gestellt, der neben dem Baukindergeld u.a. auch die Ausweitung des KfW-Wohneigentumsprogramms und die Entwicklung staatlich abgesicherter Mietkaufmodelle beinhaltet, um die Möglichkeiten -besonders des erstmaligen- Erwerbs selbstgenutzter Immobilien zu forcieren. (siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/20/018/2001855.pdf Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“).
Unser Antrag wurde von der damaligen Bundesregierung abgelehnt. Dies wohlgemerkt vor dem Hintergrund, dass die Ampelparteien kurz zuvor mit dem abrupten Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und weiterer politischer Maßnahmen die Lage der angehenden Bauherren drastisch verschlechterte. Rückblickend sollte man folglich eher die ehemaligen Ampelparteien fragen, ob sie Ihrerseits jemals den Anspruch hatten, „für das Volk“ zu regieren.
Anschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass nicht nur der Bau von Eigenheimen, sondern auch das Erben von Eigenheimen zur Entlastung des -aktuell sehr strapazierten- Wohnungsmarktes beiträgt. Vor allem deshalb, weil die geplante Steuererleichterung für Erben von Eigenheimen an die Maßgabe gekoppelt ist, das Eigenheim mindestens für 10 Jahre selber zu nutzen oder aber zu vermieten. Somit profitieren hiervon absehbar auch die Mieterinnen und Mieter in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels, MdB