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Georg Kippels
CDU
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Frage von Oliver R. •

Frage an Georg Kippels von Oliver R. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sie stimmten gegen den Antrag "Transparenzregelungen für Abgeordnete". Sehen Sie nicht ein, dass Bürger das Recht haben sollten, über die Nebeneinkünfte der von ihnen gewählten Abgeordneten informiert zu werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rerich,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit im Deutschen Bundestag.

Leider ist mir nicht ganz klar, auf welchen Antrag Sie Bezug nehmen, aber vermutlich meinen Sie einen Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache 19/12). Mehrheit haben wir diese Initiative wegen einiger Unzulänglichkeiten nach einstündiger Aussprache am 26.03.2021 abgelehnt. Als CDU/CSU-Fraktion haben wir aber bereits im März diesen Jahres angekündigt, dass wir stattdessen einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen werden und diesen auch mehrheitlich beschließen wollen.

So ist es in der vergangenen Sitzungswoche auch gekommen. Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag mit überwältigender Mehrheit einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen „zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages“ (19/28784) angenommen. Ziel eben dieses neuen Gesetzes ist es mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zu schaffen und vor allem verlorenes Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zurückzugewinnen.

Künftig sollen deshalb anzeigepflichtige Einkünfte jedes Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.

Ferner sollen Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden, ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.

Zudem sieht das Gesetz vor, von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag zu verbieten und Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit zu untersagen. Bei Verstößen gegen diese Verbote soll ein Ordnungsgeld verhängt werden, ebenso wie bei einem Missbrauch der Mitgliedschaft im Bundestag zu geschäftlichen Zwecken.

Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sollen diese zudem an den Bundestag abgeführt werden müssen. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete verboten werden.

Ich selbst begrüße dieses Vorhaben ganz ausdrücklich. Fälle, wie wir sie leider in der Vergangenheit erleben müssten, können nun gänzlich im Keim erstickt werden. Darüber hinaus bringt dieses Gesetz für die Abgeordneten und alle anderen Beteiligten mehr Klarheit in die parlamentarische Arbeit und steckt Grenzen klar fest. Nichtsdestotrotz würde ich mir natürlich wünschen, dass es einer solchen gesetzlichen Regelung gar nicht erst bedürfte, da eigentlich Gewissen und Anstand ein fehlerhaftes Handeln unterbinden sollten. Es ist eine Ehre ein Mandat im Deutschen Bundestag innehaben zu dürfen und das sollte sich jede und jeder Abgeordnete ständig bewusst machen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit zur Genüge beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels MdB

 

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