Frage an Georg Fortmeier von Bernhard P. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Fortmeier,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 18.01.2011. Ich habe der heutigen Tagespresse entnommen, dass in Bielefeld bis Herbst 2011 ein Fremdwassersanierungskonzept vorgelegt werden soll und unter anderem von den Herren Lufen (SPD) und Nettelstroth (CDU) eine Fristverlängerung – auch für Wasserschutzgebiete – unterstützt wird. Das kann nur bedeuten, wenn erst im Herbst ein Konzept vorgelegt wird, dass die Frist 30.06.2011 nicht mehr fix ist.
Ich gehe davon aus, dass Sie ebenfalls diese angestrebte Fristverlängerung unterstützen. Dies folgere ich aus dem Bericht zur Kanalprüfung (Unter Druck) der NW vom 02.01.2011, in dem Sie mit der Aussage zitiert werden „Wir sollten die Argumente sorgfältig prüfen, und es spricht alles dafür, sich dabei sehr viel Zeit zu nehmen.“
Zudem bitte ich um Beantwortung der Frage, wieso Niedersachsen im Gegensatz zu NRW auf Dichtheitsprüfungen - wie in NRW verpflichtend und mit EU-Vorgaben begründet - verzichten kann. Nach meiner Kenntnis gibt es keine EU-Vorgabe die eine Druckprüfung zwingend vorsieht ( s. Internet http://www.buerokratie-irrsinn.de/das_marchen_mit_der_eu-richtlinie.html ), oder verfügen Sie über andere Erkenntnisse?
Insbesondere vor diesem Hintergrund ist m.E. mindestens eine Fristverlängerung für alle Betroffenen unverzichtbar, damit zunächst die Fülle offener Fragen in Ruhe und ohne Zeitdruck geklärt werden kann.
Sehr geehrter Herr Plog,
der Vorschlag von Herrn Lufen ist mit der SPD-Ratsfraktion vorbesprochen, insbesondere mit mir als Fraktionsvorsitzendem im Stadtrat, sowie als Landtagsabgeordneter in Düsseldorf, wo ich mich ebenfalls mit der Thematik intensiv auseinandersetze.
Für Bielefeld streben wir die maximale Fristverlängerung bis 2023 für die Bereiche außerhalb von Wasserschutzgebieten an. Bei den Bereichen in Wasserschutzgebieten wollen wir ebenfalls die Frist in der im Frühjahr 2009 beschlossenen Satzung für Untersuchungen verlängern. Dies wird aller Voraussicht nach wohl nur um ein Jahr sein, weil schon eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern im Vertrauen auf den bisher festgelegten Zeitablauf, die Untersuchungen gemacht haben. Näheres dazu wird im Februar im Umweltausschuss der Stadt Bielefeld diskutiert.
Ich kann Ihre Aussage bestätigen, dass in diesem Fall keine EU-Vorgabe Auslöser der Diskussion über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen ist.
Zur Aufklärung über die Rolle der EU und die Umsetzung des bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in den einzelnen Bundesländern trägt eine Klarstellung der sozialdemokratischen Europaabgeordneten Jutta Haug bei. Diese finden Sie auf deren Homepage
( http://www.jutta-haug.de ) unter der Rubrik "Materialien -> Wissenswertes".
Dort heißt es u. a.
"Da es noch keine bundeseinheitlichen Fristen und konkrete Regelungen zur Selbstüberwachung gibt, gelten in Deutschland die Regelungen der Bundesländer - sofern sie dem Wasserhaushaltsgesetz nicht widersprechen.
Allerdings ist nach Angaben des Bundesumweltamts mittelfristig damit zu rechnen, dass Eigenkontrollvorschriften in eine erweiterte Bundesabwasserverordnung aufgenommen werden."
Die bislang in Nordrhein-Westfalen - von der Praxis u. a. in Niedersachsen abweichende - gültige Vorgehensweise zur Dichtheitsprüfung, wurde von der im Jahr 2010 abgewählten Landesregierung unter Ministerpräsident Rüttgers im Landeswassergesetz NRW (für private Anlagen konkret: in § 61 a) geregelt - in Kenntnis, dass in anderen Bundesländern andere Wege eingeschlagen wurden.
Die jetzige rot-grüne Landesregierung möchte mit dem genannten Erlass und der deutlichen Verlängerung der Fristen die Folgen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger abmildern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Georg Fortmeier