Frage an Georg Fortmeier von Bernhard P. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Fortmeier,
ich habe im Westfalen Blatt (22.12.2010) gelesen, dass es für die Kanalprüfungen längere Fristen gibt. Trifft es für Bielefeld zu, dass die Frist für Kanalprüfungen in Wasserschutzgebieten - und dazu gehört Gadderbaum - bis zum 31.12.2015 verlängert worden ist?
Vielen Dank vorab.
MfG
Bernhard Plog
Sehr geehrter Herr Plog,
im Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird den Kommunen unter bestimmten Umständen die Möglichkeit eingeräumt, die Fristen für die Durchführung der Dichtheitsprüfungen zu verlängern. Im Normalfall bis maximal ins Jahr 2023, in Wasserschutzgebieten bis 2015. Hierzu müssen die Kommunen eigene Satzungen erlassen (oder überarbeiten) und dies in Ortsrecht umsetzen. Für Bielefeld - und somit auch für das Wasserschutzgebiet Gadderbaum - ist dies zurzeit in Vorbereitung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Georg Fortmeier