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Georg Fortmeier
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Frage von Peter K. •

Frage an Georg Fortmeier von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fortmeier,

heute moechte ich Ihnen eine Frage zu folgendem Sachverhalt stellen:

Die SPD will die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten genauer erfassen (lassen).
"Offen und ehrlich" sollen die Abgeordneten ihre Nebeneinkuenfte melden.
Es gibt unterschiedliche Vorschlaege / unterschiedliche Forderungen von SPD (Oppermann) und Die Gruenen (Beck).

Sind Sie dafuer oder dagegen / wuerden Sie im Abstimmungsfalle dafuer oder dagegen stimmen, und wenn dagegen, WESHALB :

a) Erhoehung der Meldegrenzen auf ... / ... oder grenzenlos melden ?

b) Sollte dies Ihrer Meinung nach nur fuer die MdB\´s gelten oder auch fuer die MdL\´s. eingefuehrt werden ?

c) Sollte diese Meldepflicht Ihrer Meinung nach auch fuer Kommunalabgeordnete gelten ?

Vielen DANK und freundliche Gruesse

Portrait von Georg Fortmeier
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Knobloch,

zum Thema Offenlegung von Nebeneinkünften möchte ich Ihnen hiermit meinen persönlichen Standpunkt darstellen:

Der Vorstoß von Herrn Oppermann ist zu begrüßen, da die bisherige Regelung eher einem Minimum der Offenlegung entspricht und den eigentlichen Zielen einer Anzeige der Nebeneinkünfte - der Darstellung, dass die Mandatsausübung im Mittelpunkt steht und bei einigen Nebentätigkeiten eine eventuelle Interessensverknüpfung offenzulegen - nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
Die Erweiterung von Herrn Beck ist ebenfalls eine interessante Variante, der ich persönlich ebenfalls zustimmen kann. Jedoch muss das Ziel sein, eine Mehrheit im Deutschen Bundestag für die Erweiterung der bisherigen Regelung zu finden. Da könnte es sein, dass die Position von Herrn Oppermann ein akzeptabler Kompromiss ist, der eine deutliche Verbesserung der Ist-Situation darstellt.

Zu Ihren weiteren Fragen kann ich eindeutig sagen, dass die angesprochene Regelung für alle Abgeordneten gelten soll, deren Parlamente die Ausübung des Mandats als Berufspolitiker erfordern, was auf den Deutschen Bundestag, das Europaparlament und auf die einzelnen Landtage zutrifft.
Eine Ausweitung auf die kommunalpolitischen Mandatsträger lehne ich ab, da diese sich ehrenamtlich politisch engagieren und dafür nur eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalten. Dies ist mit den oben genannten Tätigkeiten nicht zu vergleichen.

Also kurz und eindeutig: Für Berufspolitiker halte ich eine Ausweitung der Offenlegung für richtig und notwendig, bei ehrenamtlich tätigen Mandatsträgern lehne ich dies klar ab.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Georg Fortmeier