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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Meike L. •

Werden Sie sich bitte in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?!

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

wie kann es sein, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind. Das ist unnötig grausam!

Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird?

Hierüber würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
M. L.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Für Fragen zum Aufenthaltsrecht ist das bayerische Innenministerium zuständig. Sie können sich direkt dorthin wenden oder mir Ihre Kontaktdaten mitteilen, dann leite ich Ihre Anfrage gerne zur Beantwortung weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich

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