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Georg Eisenreich
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Frage von Jörg Z. •

Handelt der Prozess um Wirecard von einem Skandal - oder ist er einer?

Geben neue Erkenntnisse zum Fall Wirecard Anlass zur Überprüfung des Strafprozesses? Wie in der Frage vom 4.3.24 erwähnt, hat sich mit Pav Gill einer der Aufdecker des Falles Wirecard kritisch über den Prozess geäußert. Ein weiterer anerkannter Kenner des Falles äußerte sich unlängst ebenfalls zu einer entscheidenden Frage, der Journalist Meyer-Fünffinger (https://www.youtube.com/watch?v=ucgTsV3cpUE&t=654s). In diesem Podcast äußere ich mich selbst "Die Gleichung, 'kein Geld auf Treuhandkonten heißt kein Geschäft' ist falsch". Unter dem Az 410 Zs 465/24c hat OStA Wiesner von der GStA eine Dienstaufsichtsbeschwerde (https://drive.google.com/file/d/1ZcZLIPgpDFCSwzpsq6ExcKnDVlwgSfnw/view?usp=drive_link) gegen die StA zurückgewiesen (https://drive.google.com/file/d/1SI2uzzwIkti3XbDyu0YPNpKNGzhyoya9/view?usp=sharing). IMHO droht hier ein Justizskandal durch eine unrechtstaatliche Anklageschrift und ein befangenes Gericht.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. 

Soweit Sie sich darin kritisch mit dem gerichtlichen Verfahren gegen frühere Verantwortliche der Wirecard AG wegen Betrugs u.a. auseinandersetzen, nehme ich auf die Ihnen bereits durch das Staatsministerium der Justiz mit Schreiben vom 8. November 2023 erteilte Auskunft Bezug. Das Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen, noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass wir deswegen die Verfahren auch nicht bewerten oder kommentieren. Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden.

In Ihrer Nachricht äußern Sie sich zudem kritisch zu den Ermittlungen und der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München I. Ihre Erwägungen haben Sie bereits in der Vergangenheit an das Bayerische Staatsministerium der Justiz geschrieben. Insoweit darf ich Sie auf unsere Ihnen bereits mitgeteilten Auskünfte zu dieser Frage verweisen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL

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