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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Jörg Z. •

Der größte Strafprozess der Republik erhält wenig Aufmerksamkeit. Somit wird nicht diskutiert, dass es dort massive Fehlentwicklungen gibt und ein Justizskandal diskutiert wird. Bitte schauen Sie hin!

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

Vor vier Jahren kollabierte der DAX-Konzern Wirecard und trotz Corona gab es große Aufmerksamkeit für das Thema, die u.a. zu einem Untersuchungsausschuss führte, der Verwicklungen von Politikern und Lobbyisten bis ins Finanzministerium und ins Kanzleramt thematisierte, aber die Frage nicht beantworten wollte und konnte, was eigentlich passiert ist bei Wirecard.

Aktuell steht das Randthema möglicher Geheimdienstzusammenhänge im Mittelpunkt und sorgt für immer neue Enthüllungen und Diskussionen, bis hin zur Forderung nach Taurusraketen gegen Putin, weil er das Finanzsystem attackierte.

Der seit Dezember 2022 in Stadelheim geführte Strafprozess geriet völlig in Vergessenheit. Er wird gerade von Aufdeckern kritisiert, ich spreche von einem Justizskandal.

Wenn hier großer Schaden droht, was kann getan werden?

Unabhängigkeit der Justiz ja, aber es gibt Grenzen: Das Gesetz!

Die Ermittlung war falsch, die Anklageschrift ist unrechtsstaatlich. Und jetzt?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Z.

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. 

Soweit Sie sich darin kritisch mit dem gerichtlichen Verfahren gegen frühere Verantwortliche der Wirecard AG wegen Betrugs u.a. auseinandersetzen, nehme ich auf die Ihnen bereits durch das Staatsministerium der Justiz mit Schreiben vom 8. November 2023 erteilte Auskunft Bezug. Das Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen, noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass wir deswegen die Verfahren auch nicht bewerten oder kommentieren. Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden.

In Ihrer Nachricht äußern Sie sich zudem kritisch zu den Ermittlungen und der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München I. Ihre Erwägungen haben Sie bereits in der Vergangenheit an das Bayerische Staatsministerium der Justiz geschrieben. Insoweit darf ich Sie auf unsere Ihnen bereits mitgeteilten Auskünfte zu dieser Frage verweisen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL

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