Inwiefern wirkt sich Hinweisgeberschutz Ihrer Ansicht nach negativ auf den Wirtschaftsstandort Deutschland aus?
Sehr geehrter Herr Eisenreich,
Sie haben heute im Bundesrat gegen den aktuellen Hinweisgeberschutzentwurf argumentiert und verweisen u.a. darauf, dass zu viel Hinweisgeberschutz dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden könnte, erläutern dieses konkrete Argument allerdings nicht. Könnten Sie dies bitte tun bzw. erklären, auf welche Erkenntnisse, Daten oder sonstigen Überlegungen Sie dieses Argument stützen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.
Es steht außer Frage, dass ein effektiver Hinweisgeberschutz überfällig ist. Im Kampf gegen Betrug und Korruption sind unsere Strafverfolger auf Meldungen von Insidern angewiesen. Hinweisgeber müssen deshalb bestmöglich vor Sanktionen oder gar Kündigungen geschützt werden.
Der Gesetzentwurf der Ampel geht aber über die Anforderungen aus Europa weit hinaus. Dies gilt insbesondere für die deutliche Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs. Auch an anderen Stellen, z.B. bei den Bußgeldvorschriften, geht der Entwurf zu Lasten der Unternehmen über das hinaus, was europarechtlich verlangt und sinnvoll ist. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden über das vernünftige Maß hinaus unnötig belastet. Der Gesetzentwurf führt zu übermäßiger Bürokratie und zusätzlichen Kosten in wirtschaftlich ohnehin angespannten Zeiten. Die über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehende Umsetzung kann im europäischen Vergleich auch zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen führen.
Für den Aufbau eines effektiven Systems zum Hinweisgeberschutz ist eine über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehende Umsetzung auch nicht erforderlich. Es ist mehr Augenmaß notwendig. Solange der Gesetzgeber nicht nachbessert, kann Bayern dem Gesetz nicht zustimmen. Wir sind bereit, konstruktiv an diesem wichtigen Gesetz mitzuarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich