Frage von Regina M. • 27.03.2025
Eines Ihrer Vorhaben ist die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes in der bisherigen Form. Dies schätze ich als kritisch für eine transparente Demokratie ein. Welche Gründe haben Sie dafür?
Was möchten Sie wissen von:
Weitere Fragen an Georg Eisenreich
Frage von Herbert H. • 26.01.2025

Antwort von Georg Eisenreich CSU • 05.03.2025
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.
Frage von Sabine K. • 10.08.2024

Antwort von Georg Eisenreich CSU • 03.09.2024
Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).