Frage an Georg Eisenreich von Fabian B. bezüglich Bundestag
Guten Tag Herr Eisenreich,
ich wähle Sie, damit Sie mit anderen Abgeordneten die Gesetzgebung übernehmen und beeinflussen. Abgeordnete arbeiten aus guten Gründen nicht anonym sondern transparent und mit Verantwortung.
Wieso wehren Sie sich beim Lobbyregister gegen die Transparenz über die Mitarbeit von Dritten an der Gesetzgebung?
Viele Grüße,
Fabian Böhnlein
Sehr geehrter Herr Böhnlein,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.
Auf Bundesebene haben die Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD am 25.03.2021 im Deutschen Bundestag ein Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters verabschiedet.
Für Lobbyisten gilt künftig u.a. eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das Gleiche gilt für Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung (für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters). Das Register enthält zudem Angaben zum Interessenvertreter, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zur Identität der Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung. Gesetzlich geregelt sind auch Ausnahmen für verschiedene Akteure, wie beispielsweise für Kirchen, Gewerkschaften und politische Stiftungen.
Auch auf Landesebene wurde in Bayern bereits ein Gesetzesentwurf vorgelegt und am 05.05.2021 in erster Lesung beraten. Ziel ist es, dass Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden.
Die Transparenz, welche durch die Einführung eines Lobbyregisters entsteht, halte ich für sehr wichtig und unterstütze daher nachdrücklich das neue Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL