Frage an Georg Eisenreich von Annemarie S. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Eisenreich,
was wollen Sie konkret unternehmen, damit die älteren funktionsfähigen Photovoltaikanlagen nicht durch die EEG-Novelle vom Netz gehen?
Wie werden Sie im Bundestag abstimmen um die EEG-Novelle zu ändern, damit unsere PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten?
Meiner Meinung nach brauchen wir dringend eine EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende beschleunigt und nicht behindert!
Wir müssen langfristig unabhängig von russischen Pipelines und fossilen Brennstoffen werden.
Mit freundlichen Grüßen, A. Schwarz
Sehr geehrte Frau Schwarz,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Ich bin kein Mitglied des Bundestags, sondern Mitglied des Bayerischen Landtags.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde am 28. Dezember 2020 verkündet und tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten.
Das neue EEG sieht vor, dass die EEG-Umlage auf selbst erzeugten und genutzten Solarstrom aus Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung entfällt. Das gilt auch für Bestandsanlagen und ausgeförderte Anlagen. Solaranlagen, die nach 20jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, erhalten eine unbürokratische und einfache Lösung, damit sie weiterbetrieben werden können. Für Photovoltaik-Dachanlagen werden neue Ausschreibungssegmente eingeführt, um u.a. die Ausschreibungen bei den erneuerbaren Energien auszuweiten.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich