Frage an Georg Eisenreich von Johann L. bezüglich Innere Angelegenheiten
Zu den am 2020-09-30 verkündeten Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona: Bevor unsere Politiker *Bußgeld für das Eintragen eines falschen Namens im Restaurant* androhten, hätten sie dafür sorgen sollen, dass die Polizei jene Daten nicht länger missbraucht - z.B. zur Verfolgung von Kleinkriminalität, wie ich in der Zeitung lesen konnte.
Auch Herr Söder hat im jüngsten Radio-Interview die Falschangaben verteufelt, nicht aber den Missbrauch durch die Polizei, der ja eine Straftat darstellt.
Die Listen in den Restaurants dienen nur einem Zweck: der Verfolgung von Infektionsketten. Erst wenn das Vertrauen des Bürgers auf wirksamen Datenschutz wiederhergestellt ist, macht es Sinn, an sein Verantwortungsbewusstsein zu appellieren, damit er mit *wahren* Angaben die Verfolgung etwaiger Infektionen unterstützt.
Welche Meinung vertreten Sie bzw die CSU zu meiner Frage?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Bislang haben wir die Herausforderungen der Corona-Krise auch Dank breiter Unterstützung der Bevölkerung gut bewältigt. Ein wichtiger Baustein der Corona-Strategie ist die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten. Um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten, sind wahrheitsgemäße Kontaktdaten (insbesondere Kontaktinformationen und Aufenthaltszeitraum) wichtig.
Gleichzeitig hat der Datenschutz in Bayern einen sehr hohen Stellenwert. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten deshalb strenge Regeln. Bei strafprozessualen Maßnahmen gibt es jedoch keine Verwendungsbeschränkung der Corona-Gästekontaktlisten, so dass Gästelisten von den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungen genutzt werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich