Frage an Georg Eisenreich von Markus H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Eisenreich,
wir haben meine Schwiegermutter aus dem Kriegsgebiet in der Ostukraine zu Besuch bei uns aufgenommen. Leider verweigert uns das Kreisverwaltungsreferat eine Visa-Verlängerung.
Die Ausländerbehörde verwies mich diesbezüglich auf eine Weisung des bayerischen Innenministeriums. Sie dürfen das Visum nicht verlängern, auch wenn Sie unsere Situation verstehen.
Unser Einkommen ist ausreichend, um sie während der Kampfhandlungen bei uns zu beherbergen. Mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel würde unsere Krankenversicherung sie für diese Zeit auch versichern.
Meine Frau ist derzeit auch noch schwer erkrankt. Während dieser ganzen Angelegenheit hat sich ihr Gesundheitszustand nicht gerade gebessert. Ich befürchte, dass der momentane Stress und diese Ungewissheit zu einer drastischen Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands führen wird.
Für uns ist eins klar: In die Ostukraine kann Sie nicht zurück. Dort könnte Sie unter den jetzigen Bedingungen nicht überleben. Sie hat leider auch keine weiteren Verwandten, weder in der Ost- noch in der West-Ukraine.
Wir müssten für Sie also für jeweils 3 Monate immer in einem Hotel in Kiew oder irgendwo anders im Ausland unterbringen, bevor Sie wieder für 3 Monate zu uns kann, und dies, obwohl wir ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben.
Meine Frage(n):
Warum darf ich als Deutscher auf eigene Kosten meine Schwiegermutter nicht während der Kampfhandlungen beherbergen? Wieso wirft man uns solche Steine in den Weg?
Können Sie uns helfen, ein Bleiberecht während der Kampfhandlungen für meine Schwiegermutter zu erwirken?
Freundliche Grüße,
Markus Hummel
Sehr geehrter Herr Hummel,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Visa-Verlängerung Ihrer Schwiegermutter aus der Ostukraine. Ich habe mich beim Innenministerium über die erwähnte Weisung informiert und kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
In letzter Zeit gab es vermehrt Vorsprachen von ukrainischen Staatsangehörigen, deren Aufenthaltstitel in Kürze abläuft oder bereits abgelaufen ist und die wegen der angespannten Situation in der Ostukraine nicht dorthin zurückkehren wollen. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat den Ausländerbehörden daher folgende Vorgehensweise übermittelt:
Nach Aussage der Deutschen Botschaft in Kiew sind die derzeitigen Kampfhandlungen auf Teile der Bezirke Donezk und Lugansk im Osten der Ukraine beschränkt. Die übrigen ca. neun Zehntel der Ukraine seien von Kampfhandlungen nicht betroffen. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern ist derzeit nicht angedacht, humanitäre Aufnahmeprogramme für Ukrainer zu schaffen.
Aus Sicht des Innenministeriums bestehen aber keine Bedenken, die Visa ukrainischer Staatsangehöriger gemäß Art. 6 Abs. 2 AufenthG bzw. Art. 33 Visakodex bei einem entsprechenden Vortrag, nicht zurückkehren zu können, zu verlängern. Voraussetzung ist, dass diese Personen erkennbar aus dem betroffenen Gebiet stammen, ihr Lebensunterhalt gesichert ist und keine Anhaltspunkte für missbräuchliches Verhalten vorliegen. Nach Ablauf der Frist bzw. des Aufenthaltstitels sind die Betroffenen jedoch grundsätzlich verpflichtet auszureisen, wenn keine anderen Gründe für einen weiteren Aufenthalt vorliegen.
Aufgrund dieser Weisung kommt eine einmalige Verlängerung des Touristenvisums Ihrer Schwiegermutter in Betracht. Die Ausländerbehörde ist darüber hinaus gerne bereit, Ihren Fall individuell zu prüfen. Ich bitte Sie dazu, sich an mein Landtagsbüro unter der Telefonnummer 089/41262909 zu wenden, wir vermitteln Ihnen gern den Ansprechpartner.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und stehe gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL