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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Jonathan K. •

Frage an Georg Eisenreich von Jonathan K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

mit erschrecken musste ich feststellen, dass es in Bayern kein Bildungsurlaubsgesetz gibt.
Meine Frage daher lautet: Werden Sie sich dafuer einsetzen?

servus
Jonathan Kurtz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kurtz,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Bildungsfreistellungsgesetz in Bayern. Gerne lege ich Ihnen meinen Standpunkt dazu dar. Sie stellen ganz richtig fest, dass es in Bayern kein derartiges Gesetz gibt, übrigens wie auch in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen.

Ebenso wie Sie bin ich der Meinung, dass Bildung und berufliche Weiterbildung in unserer heutigen Wissensgesellschaft von herausragender Bedeutung sind. Der Bedarf an Fachkräften nimmt zu, insbesondere im Gesundheits- und Sozialbereich sowie im MINT-Bereich. Einen wichtigen Beitrag zur Deckung dieses Fachkräftebedarfs leistet die Weiterbildung der vorhandenen Arbeitskräfte. Die bayerische Staatsregierung setzt dabei auf das freiwillige Engagement der Beteiligten statt auf gesetzliche Reglementierung und Zwang.

Seit 2009 sind intensive Diskussionen für eine Rahmenvereinbarung zur Weiterbildung vom Bayerischen Sozialministerium mit den Sozialpartnern und den Kammern geführt worden. Leider scheiterte dieses Projekt 2010 letztlich an der Forderung des DGB nach einem Weiterbildungsgesetz.

In Bayern werden mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) tatkräftig Qualifizierungsmaßnahmen für geringqualifizierte, ältere oder auch langzeitarbeitslose Menschen unterstützt. Hier haben wir von 2007 bis 2013 insgesamt rund 2.500 Projekte und über 10.000 Ausbildungsstellen mit mehr als 200 Mio. Euro an ESF-Mitteln und knapp 28 Mio. Euro an Landesmitteln gefördert. Auch im Rahmen des Arbeitsmarktfonds werden vorwiegend Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung bezuschusst. Seit 2007 hat Bayern in diesem Bereich rund 40 Mio. EUR eingesetzt.

Bei einem Blick auf die Länder, die eine Bildungsfreistellung gesetzlich geregelt haben, zeigt sich, dass die Arbeitnehmer diese gesetzlichen Möglichkeiten immer weniger in Anspruch nehmen und die Beteiligung selbst kaum nennenswert ist. So lag z.B. im Jahr 2010 in Hessen die entsprechende Bildungsurlaubsquote bei 0,5 Prozent und in Niedersachsen bei 1,25 Prozent.

Die Beteiligung der Beschäftigten an einer Weiterbildung, die nicht auf gesetzlicher Basis beruht, liegt in Bayern bei 30 Prozent aller Beschäftigten. Damit liegen wir etwa im bundesweiten Durchschnitt. Weiterhin hat fast jeder zweite bayerische Betrieb 2012 die Weiterbildung seiner Beschäftigten gefördert, ohne dass er dazu gesetzlich verpflichtet gewesen wäre.

Ich kann Ihnen versichern, dass die CSU-Fraktion die Weiterbildung der bayerischen Arbeitnehmer auch weiterhin mit vielfältigen Maßnahmen unterstützen wird.

Bei Rückfragen können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eisenreich, MdL

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