Frage von Peter S. • 05.04.2009
Frage an Georg Brunnhuber von Peter S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Brunnhuber,
als Anleger am GENO Bioenergie 1 Fond verfolge ich die Nachrichten zur Anwendung des neuen Anlagenbegriffs für Bestandsanlagen (Biogas) im Rahmen des novellierten EEG 2009.
Wonach bestehenden Biogasanlagen im Nachhinein vorher gesetzlich zugesicherte Einspeisungsvergütungen gekürzt werden (§19 und § 66 EEG).
Im Vertrauen auf geltendes Gesetz zum Investionszeitpunkt habe ich diese Beteiligung gekauft.
Eine rückwirkende Änderung der Einspeisvergütung vom Gesetzgeber treibt den Bioenergiepark in die Insolvenz und enttäuscht mein Vertrauen in die Politik, Vertrag ist Vertrag.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme
Mit freundlichem Gruß
P. Schierle
Antwort ausstehend von Georg Brunnhuber CDU