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Georg Brunnhuber
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Frage von Hans Günther S. •

Frage an Georg Brunnhuber von Hans Günther S. bezüglich Verkehr

Guten Tag, sehr geehrter Herr Brunnhuber
bei dem immensen Kapitalbedarf des Staates, sprich der Bundesregierung, würde mich interessieren,was eigentlich aus dem Rechtsstreit mit Tell Collect wegen Vertragsverletzung geworden ist. Es geht dabei, soviel ich weis, um etliche Milliarden Regressansprüche, weil das Mautsystem nicht rechtzeitig funktionierte.
(Anm.Wir kennen uns von persönlichen Begegnungen bei Veranstaltungen u.a. der Gemeinde Gerstetten)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Simon,

das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zuletzt Mitte März den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über den aktuellen Sachstand unterrichtet. Gerne informiere ich Sie.

Die beiden Schiedsverfahren zwischen dem Bund und Toll Collect wegen der streckenbezogenen Lkw-Maut könnten im Falle eines Vergleichs im Laufe des Jahres 2010 beendet werden. Im Falle eines Urteils sei ein Abschluss frühestens Ende 2010 vorstellbar.

Zwischen dem Bund und Toll Collect sind zwei Maut-Schiedsverfahren vor demselben Schiedsgericht anhängig. Im ersten Verfahren hat der Bund im Herbst 2004 gegen die Toll Collect und deren Konsorten Deutsche Telekom AG und Daimler Financial Services AG Klage erhoben auf Leistung von 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz wegen entgangener Mauteinnahmen sowie 1,6 Milliarden Euro Vertragsstrafen wegen diverser Verletzungen des Maut-Betreibervertrags. Dazu gab es im Juni 2008 die erste mündliche Verhandlung.

Im zweiten Schiedsverfahren habe die Toll Collect GmbH als Betreiberin des deutschen Mautsystems den Bund Ende 2006 auf Zahlung angeblich zu unrecht gekürzter Betreibervergütung, auf Vergütung angeblicher Zusatzaufträge, auf Zustimmung des Bundes zu Unterauftragnehmerverträgen sowie auf die Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis für das Mautsystem verklagt. Dazu gab es ebenfalls im Juni 2008 eine erste mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht. Beide Schiedsverfahren sind laut Verkehrsministeriums inhaltlich verschränkt. Daher sei eine einheitliche Entscheidung beziehungsweise ein einheitlicher Vergleich notwendig.

Sehr geehrter Herr Simon, hoffentlich sind diese Informationen für Sie ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Brunnhuber MdB