Frage an Georg Brunnhuber von Josef M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter H. Brunnhuber,
ich werde 2009 mit 60 Jahren aus der Altersteilzeit herraus in Rente gehen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich 46 Jahre voll in die Rentenkasse meine Beiträge entrichtet. Durch die Rentenkürzung muss ich jetzt einen Abschlag von 18% hinnehmen.
Durch die Neuregelung der Rente mit 67, gibt es jetzt für alle die mindestens 45 Jahre einbezahlt haben, die Möglichkeit 2 Jahre früher also mit 65 ohne Abschläge zu gehen.
Wo bleibt da der Gleicheitsgrundsatz, es kann doch nicht sein , dass Renten die identisch die Auflagen erfüllen, also mindestens 45 Jahre einbezahlt wurden unterschiedlich behandelt werden.
Nach meinem Rechtsverständnis müssen mir die Abschläge für besagte 2 Jahre genau so erlassen werden.
Bitte um Info, wie da Ihre Ansicht zu diesem Thema ist und ob eventuell bereits Korrekturen im Gespräch sind.
mfg.
J. Molnar